Darauf komme ich noch zu sprechen, Herr Kollege. Ich glaube, da war anderes im Spiel.
Lassen Sie mich ein paar Punkte klarstellen. Punkt eins: Wir haben in Deutschland eine Therapiefreiheit, das heißt, was medizinisch notwendig ist, kann ein Arzt auch verordnen.
Punkt zwei – auch das gilt –: Das Geld für das Gesundheitswesen fällt bei uns nicht vom Himmel, sondern das bringen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinschaftlich auf. Deswegen finde ich es auch in Ordnung, wenn die Kosten im Rahmen bleiben müssen, wenn also keine unnützen Leistungen verschrieben werden, sondern man genau hinschaut und fragt: Hat diese Leistung wirklich einen Nutzen für den Patienten?
Wie funktioniert unser System nun genau? Wir haben also Krankenkassen und Leistungserbringer auf zwei Seiten, die sich dann über Mengen und Preise verständigen. Das ist so ähnlich – jetzt werden Sie mitkriegen, dass wir Sachsen auch Bier trinken und das mit einflechten können – wie bei einer Familienfeier, wenn man den 50. Geburtstag feiert. Auch dort ist es gut, wenn man vorher mal in die Kneipe geht und mit dem Gastwirt über das Thema Preise spricht: Was wird ausgegeben für Bier und für das Essen?
Die allermeisten Kellner – das wissen wir – bringen nur das Bier, das jemand wirklich haben möchte. Aber es gibt halt auch den einen oder anderen Kellner, der vielleicht sagt: „Jetzt stelle ich mal fünf Bier auf den Tisch, die dann vielleicht gar nicht getrunken werden“, weil er weiß: Der Gastgeber bezahlt.
Genau das wollen wir im Gesundheitswesen vermeiden. Wir wollen keine Vergeudung im Gesundheitswesen haben, sondern wir wollen, dass die Mittel wirtschaftlich eingesetzt werden, die die Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufbringen.