Ich lasse keine Zwischenfrage zu. – Aber nicht einmal das gelingt Ihnen. Ich bin mir auch sicher, dass unsere Ärzteschaft Unterstützer mit mehr Sachverstand und Kenntnis verdient hätte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ergebnisse der Hamburger Studie sind natürlich nicht hinnehmbar. Viele von uns haben es selbst schon erlebt, dass es teilweise schwierig ist und am Ende des Quartals noch schwieriger wird, einen Termin beim Facharzt zu bekommen. Deswegen handeln wir auch in der Koalition. Ende September ging das Terminservice- und Versorgungsgesetz durch das Kabinett. Im Dezember werden wir uns hier im Plenum damit beschäftigen. Mit diesem Gesetz wird unter anderem dafür gesorgt, dass das Mindestsprechstundenangebot eines niedergelassenen Arztes mit voller Kassenzulassung von 20 auf 25 Stunden erhöht wird.
– Genau, Frau Kollegin. – Ich weiß, dass viele Ärzte das schon leisten, aber eben nicht alle.
Wer einen vollen Kassenarztsitz hat, muss seine Zeit auch überwiegend den gesetzlich versicherten Patienten zur Verfügung stellen
und darf sie nicht etwa hauptsächlich mit Privatpatienten oder IGeL-Leistungen verbringen.
Deswegen halte ich diese Regelung auch für zumutbar.
Die grundversorgenden Fachärzte – das sind zum Beispiel Augenärzte, die nicht operieren, Frauenärzte, Orthopäden oder auch Hals-Nasen-Ohren-Ärzte – müssen künftig fünf Stunden offene Sprechstunden anbieten. Der Patient braucht hier keinen Termin mehr und kann direkt in die Praxis kommen. Der behandelnde Arzt bekommt diese Leistungen mit einem Zuschlag – hören Sie gut zu, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD und von der FDP! – außerhalb des Budgets vergütet.
– Viel mehr Fälle, Frau Kollegin.
Im Übrigen werden dem Facharzt zukünftig alle Patienten, die vom Hausarzt direkt vermittelt werden, vollständig außerhalb des Budgets vergütet, und zwar für den kompletten Behandlungsfall.
Für neue Patienten gibt es ebenfalls die Grundpauschale mit einem Aufschlag von 25 Prozent außerhalb des Budgets. Der Kollege Krauß hat es schon gesagt: Über 40 Prozent der heute abgerechneten Leistungen sind extrabudgetär. Mit den im Gesetz anvisierten Maßnahmen wird sich das noch einmal deutlich erhöhen.
Deshalb: Wenn man genau hinschaut, dann sieht man, dass das, was Sie mit Ihrem Antrag fordern, liebe FDP, eigentlich schon passiert,
dass wir einen langsamen Ausstieg aus dem Budget haben, weil immer mehr Leistungen herausgenommen werden, aber eben nur da, wo es nötig ist.
Aber, Kolleginnen und Kollegen: Die Herausforderungen, vor denen wir in der ambulanten Versorgung stehen und die Sie auch zu Recht angesprochen haben, Frau Kollegin Dugnus-Aschenberger, werden wir mit der Frage „Budget, ja oder nein?“ nicht lösen. In Bayern zum Beispiel bekommen die Hausärzte schon seit Jahren das volle Honorar ausgezahlt.
Die Budgetierung spielt hier überhaupt keine Rolle.
Trotzdem haben wir in strukturschwachen ländlichen Gebieten Probleme mit der hausärztlichen Versorgung und mit der Nachbesetzung freiwerdender Arztsitze. Deshalb ist es wichtig, dass wir die Maßnahmen zur Sicherstellung der flächenärztlichen Versorgung, die wir schon in der letzten Legislaturperiode begonnen haben, weiterentwickeln und dass wir auch zusätzliche Instrumente dazufügen.
Im Versorgungsstärkungsgesetz haben wir zum Beispiel die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin und bei den grundversorgenden Fachärzten gestärkt. Wir haben Arztgruppen und gleiche MVZ zugelassen und einen Strukturfonds bei den Kassenärztlichen Vereinigungen ermöglicht.
Der „Masterplan Medizinstudium 2020“ wird den Rahmen für die Ausbildung der künftigen Medizinerinnen und Mediziner an die Herausforderungen anpassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unstrittig ist, dass uns die Arbeit im Gesundheitsbereich ganz sicher nicht ausgehen wird. Aber ich möchte hier noch einmal explizit feststellen, dass wir in Deutschland trotz mancher Ärgernisse ein hervorragendes, gutes, qualitätsgesichertes Gesundheitssystem haben.
Dies wird getragen von Ärzten, Ärztinnen, Apothekern, Apothekerinnen, den Menschen, die in der Pflege und in den verschiedenen Gesundheitsberufen arbeiten, die täglich gute Arbeit im Sinne der Patienten leisten.
Unsere Versorgung orientiert sich an medizinischer Indikation und ist evidenzbasiert; denn nicht alles, was medizinisch machbar ist, ist für den Patienten dann auch notwendig oder ratsam. Es geht also nicht darum, durch Entbudgetierung eine nicht mehr zu kontrollierende Mengenausweitung hervorzurufen,
sondern es geht darum, durch gezielte Maßnahmen dafür zu sorgen, dass sich die Patientinnen und Patienten unabhängig von ihrem Wohnort und ihrem Versichertenstatus darauf verlassen können, medizinisch und pflegerisch gut versorgt zu werden.