Herr Minister, es geht mir um „Saubere Luft und die Sicherung individueller Mobilität in unseren Städten“. Sie haben bei den Stickoxiden einen Grenzwert von 270 Milligramm definiert. Im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur haben Sie in der letzten Woche auf Nachfrage gesagt, dass dieser Grenzwert im Realbetrieb eingehalten werden müsste. Ich habe Ihnen zu der gleichen Fragestellung eine schriftliche Frage gestellt, die heute beantwortet wurde. Da heißt es, es sei noch nicht klar, es müsse noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden. Auf der Homepage Ihres Ministeriums wiederum steht: „Der Wert muss im Realbetrieb eingehalten werden.“
Deswegen meine Frage: Was davon stimmt jetzt? Ist es jetzt innerhalb der Bundesregierung klar, dass es um den RDE geht, also um den Wert, der im Realbetrieb eingehalten werden muss? Wann soll gemessen werden, und wer soll messen?