Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich frage die Bundesregierung: Im Dezember will die Regierung den Globalen Pakt für Migration unterzeichnen. Dieser Pakt verpflichtet die unterzeichnenden Staaten zur Aufnahme von Migranten auch ohne Flucht- oder Asylgrund in nicht begrenzter Zahl samt Familiennachzug, dies auch bei illegalem Grenzübertritt, auch bei Nutzung strafbarer Wege wie Schleusung und ohne Betrachten ihrer Herkunft, ihres rechtlichen Status oder ihrer Qualifikation. Meine Frage: Wenn dann sämtliche bisher geltenden Kriterien der Zuwanderungsberechtigung entfallen und damit auch jede Prüfung im Rechtsweg und jede nicht freiwillige Rückführung, wie sehen Sie unter diesen Vorzeichen den Sinn und die Arbeit der AnKER-Zentren, etwa hinsichtlich der Anwendung von Kriterien für die Aufnahme, hinsichtlich des rechtlichen Migrationsstatus und der Verteilung im Land bzw. der Rückführung?