Im Moment noch nicht. – Wir sind der drittgrößte Exporteur der Welt. 50 Prozent unserer Wirtschaftsleistung fließen in den Export. Es gibt kaum ein anderes Land auf dieser Welt, das eine so hohe Exportquote hat. Damit gibt es auch kaum ein anderes Land auf dieser Welt, das ein so großes Interesse an freiem Handel, an offenen Grenzen, an freiem Güter- und Warenverkehr, an Dienstleistungsfreiheit und anderem hat. Daraus folgt eine Erkenntnis: Wir werden alle relevanten politischen Fragen – auch die der Migration – nicht im nationalen Alleingang und nicht mit Abschottung, sondern nur mit internationaler Zusammenarbeit lösen können.
Egal ob wir mit Herkunftsländern, Transitländern, den Anrainern der EU, den Partnern in der EU an Dingen wie den Ausschiffungsplattformen in Nordafrika, Frontex, dem Ausbau der Grenzpolizei, einem gemeinsamen Asylsystem in Europa arbeiten – das alles ist nur erreichbar im internationalen Kontext, in der Zusammenarbeit mit anderen.
Wir haben – das sage ich Ihnen ausdrücklich; deswegen ist für mich die Unverbindlichkeit des Paktes nicht entscheidend – ein Interesse daran, dass wir in mehreren Punkten, die in diesem globalen Pakt angesprochen werden, eine Verbindlichkeit erzielen.
Einer der Kollegen hat es eben schon angesprochen: Die Lektüre hilft manchmal weiter.
Lesen wir einfach mal in diesem Pakt. Darin steht ausdrücklich, dass die Herkunftsstaaten alle Staatsangehörigen mit Nachweisen ihrer Staatsangehörigkeit und relevanten Dokumenten auszustatten haben, die es nationalen und lokalen Behörden ermöglichen, die rechtliche Identität von Migranten bei der Einreise, während des Aufenthalts und zum Zwecke der Rückkehr festzustellen.
Was könnte denn mehr im Interesse der Bundesrepublik Deutschland als Zielland der Migration sein? Wir haben häufig Probleme, dass wir Menschen, deren Asylbegehren wir ablehnen, eben nicht zurückbringen können, weil Identitätspapiere fehlen, weil die Identität ungeklärt ist. Dieses Ziel zu verwirklichen, ist doch in unserem ureigenen Interesse.
Ebenso verhält es sich – das ist eben vom Kollegen Lambsdorff, glaube ich, erwähnt worden – beim Thema „Bekämpfung von Schleusung und Menschenhandel“. Auch das ist in unserem ureigenen Interesse. Genauso ist das Thema „Management der nationalen Grenzen“ in unserem Interesse – das ist von Paul Ziemiak, glaube ich, angesprochen worden. Im Migrationspakt steht ausdrücklich, dass die Staaten verpflichtet sind, das Management ihrer nationalen Grenzen zu koordinieren und irreguläre Migration zu verhindern.
Ich nenne Ihnen noch einmal ein konkretes Beispiel dafür. Die Vereinbarung, die die Frau Bundeskanzlerin mit der Türkei in die Wege geleitet hat, ist ein Musterbeispiel für ein koordiniertes Grenzmanagement, das im Übrigen funktioniert. Denn: Seit diese Vereinbarung besteht, gibt es keine Menschen mehr, die im Mittelmeer ertrinken.
Das ist doch mehr als ein Beleg dafür, dass wir an dieser Art von Zusammenarbeit interessiert sind.
Von der Verpflichtung zur Rücknahme und Rückkehr habe ich bereits gesprochen. Nun geht es um Rechte von Migranten. Es wurde zu Recht erwähnt: Migranten sind Menschen, und ihnen stehen Menschenrechte zu. Und diesen Menschenrechten sind wir als Bundesrepublik Deutschland ohnehin verpflichtet.
Dieses Mindestmaß an Rechten gewähren wir jedem.
Nun wird die Besorgnis vorgetragen, es gehe im Pakt um Rechte von Migranten, woraus Rechtsänderungen in unserem nationalen Rechtssystem abzuleiten seien. Mir hat noch keiner einen konkreten Punkt aus dem Pakt nennen können, der nicht bereits in unseren nationalen rechtlichen Standards erfüllt ist oder zu dem wir nicht bereits durch andere internationale rechtliche Vereinbarungen verpflichtet sind.
Ich nenne nur zwei Beispiele. In jeder Phase sollen die Migranten ein Recht auf Rechtsberatung erhalten. Das steht im Pakt drin; das wird von Kritikern vorgetragen. Diese Rechte werden bei uns erfüllt, etwa durch Rechtsberatung durch das BAMF bei der Einreise nach Deutschland. Im Übrigen ist dieser Punkt im Pakt nur ganz konkret im Zusammenhang mit möglichem Freiheitsentzug angesprochen. Zu einer solchen Rechtsberatung sind wir schon seit 1952 verpflichtet, weil wir die Europäische Menschenrechtskonvention unterschrieben haben.
Wir werden hier zu nichts Weiterem verpflichtet.