Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister Heil! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Digitalisierung bringt nicht das Ende der Arbeit. Doch die Arbeitswelt wandelt sich durch die Digitalisierung.
In einigen Branchen werden weiterhin Arbeitsplätze verloren gehen und in anderen neue entstehen, mit anderen Anforderungen und anderen Inhalten. So weit, Herr Bundesminister Heil, sind wir uns einig. Die Weiterbildung wird daher in Zukunft fester Bestandteil im Erwerbsleben sein müssen.
Eine präventive, eine vorsorgende Arbeitsmarktpolitik, die die Beschäftigten mit nach morgen nimmt, unterstützen wir selbstverständlich.
Aber der Gesetzentwurf der Bundesregierung greift viel zu kurz und wird diesem Ziel nicht gerecht.
Erster Kritikpunkt. Im Gesetzentwurf fehlen die am Arbeitsmarkt besonders benachteiligten Gruppen wie Geringqualifizierte, Menschen mit Migrationshintergrund und nicht zuletzt Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen. Diese Menschen haben bereits heute deutlich geringere Chancen, an Weiterbildungen teilzunehmen; sie liegen um zwei Drittel unterhalb des Durchschnitts. Ihr Gesetz, Herr Heil, wird an diesem Missstand nichts ändern, rein gar nichts. Meine Fraktion und ich fordern, dass die berufliche Weiterbildung im SGB II massiv ausgeweitet wird, anstatt die Menschen mehr und mehr in unsichere und schlecht entlohnte Arbeit zu drängen oder ganz von der Erwerbsgesellschaft auszuschließen.
Zweitens brauchen wir in der Weiterbildung für alle Beschäftigten innovative Methoden, die Lust auf Lernen machen. Es gibt hervorragende Konzepte, die verschiedene Medien, Lernorte und praxisorientiertes Lernen kombinieren. Genau diese Konzepte schließen Sie aber in Ihrem Gesetzentwurf aus. Die IG Metall fordert doch nicht umsonst, Arbeitsorte zu Lernorten zu machen.
Mit Weiterbildungen nach Schema F provozieren Sie Misserfolge, gerade auch für Menschen, deren Lernpraxis schon länger zurückliegt.
Nicht zuletzt fehlt die notwendige Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung. Die Betriebsräte müssen über das Ob und Wie der betrieblichen Weiterbildung mit entscheiden.
Im Koalitionsvertrag, Herr Heil, steht das übrigens. Daher frage ich mich: Warum fehlt das Initiativrecht für Betriebsräte im Gesetzentwurf?
Erlauben Sie mir noch eine Anmerkung zur neuen Mode, zu den Chancengesetzen: Teilhabechancengesetz, Qualifizierungschancengesetz. Chancen sind schön und gut, aber die Verwirklichung von Chancen setzt Rechte und Ressourcen voraus. Verbindliche Rechte sind im Gesetzentwurf jedoch kaum zu finden. Wir fordern Sie auf, im Gesetz einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung, insbesondere eine Berufsausbildung, zu verankern.
Vielen Dank.
– Sie haben getauscht. Entschuldigung, das habe ich nicht gesehen. Ich bitte um Geduld. – Zunächst redet Dr. h. c. Albert Weiler für die Fraktion der CDU/CSU.
– Ich gucke jetzt einfach einmal auf die Tafel.
Als Nächster spricht Peter Aumer für die CDU/CSU.