Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuschauer! Am vergangenen Montag hatten wir die Anhörung zum Qualifizierungschancengesetz. Für die Zuschauer: Das bedeutet: Ungefähr ein Dutzend Experten stellte sich den Fragen der Mitglieder des Ausschusses. Wir Mitglieder des Ausschusses haben uns etwas gewundert; denn diese Experten waren teilweise besser informiert und sind früher über Änderungen informiert worden, die in letzter Minute noch von der Regierung in dieses Gesetz eingebaut wurden.
Herr Minister, wenn Sie Änderungen einbauen, dann gehören die zunächst in den Ausschuss und zuerst in das Parlament. Und wenn Sie meinen, Änderungen gehörten zunächst an die Experten oder an die Zeitung mit den vier großen Buchstaben und erst dann ins Parlament geschickt, dann ist das vor allen Dingen eines: eine grobe Missachtung des Deutschen Bundestages!
Am Montag die Anhörung, am Mittwoch die Sitzung im Ausschuss, heute die Verabschiedung hier. Da dürfte jedem klar sein:
Änderungen, die dort vorgeschlagen worden sind, können so schnell gar nicht in rechtssichere Änderungsvorschläge überführt werden. Das ist vielleicht keine Frage, die Ihnen von den Regierungsparteien Ihre Mitglieder stellen. Gerade in Richtung der SPD: Die Ihnen noch verbliebenen paar Prozent an Wählern folgen Ihnen in Nibelungentreue, die beklatschen letztendlich jeden Unsinn, den Sie vielleicht irgendwo noch planen und verabschieden wollen.
Nur: Die Wähler der AfD, die Mitglieder der AfD stellen durchaus Fragen. Die sind kritisch – darauf bin ich stolz –, und die lassen es sich nicht gefallen, wenn Sie aus einem Gesetzgebungsverfahren in dieser Form eine Demokratiesimulation machen. Und wir lassen uns das auch nicht gefallen!
Es gab ja nun wirklich durchaus Ansätze, die es wert gewesen wären, in dieses Gesetz noch überführt zu werden. Sprechen wir über Mitnahmeeffekte! Sie meinen, Mitnahmeeffekte kann man zum Beispiel dadurch ausschließen, dass man sagt: Innerbetriebliche Weiterbildung wird nicht gefördert. – Jetzt stellen Sie sich einmal ein hochspezialisiertes mittelständisches Unternehmen in einem dünn besiedelten Gebiet vor: Wie soll denn da Weiterbildung auf einem hohen Niveau funktionieren, wenn nicht innerbetrieblich? Sie können Weiterbildung auch überregional machen, dann haben Sie lange Anfahrtswege, und damit sinkt natürlich die Bereitschaft zur Teilnahme an diesen Weiterbildungen.
Auf der anderen Seite haben wir in den Ballungsgebieten gut vernetzte Beutegemeinschaften von Verbänden der Arbeitgeber und Arbeitnehmer angeschlossenen Bildungsträgern. Die freuen sich heute schon über die fetten Fleischtöpfe, die da anrollen, und die freuen sich noch mehr über Ihre Naivität, mit der Sie meinen, Mitnahmeeffekte verhindern zu können.
Ein weiteres Beispiel: Förderung von besonders gut geeigneten Arbeitnehmern. Die Arbeitgeber machen es sehr gerne, gerade Mitarbeiter mit hohem Potenzial zu fördern. Auf der Strecke bleiben diejenigen, die vielleicht nicht so gut geeignet sind. Aber gerade diejenigen brauchen eigentlich die Weiterbildung. Der DGB hat in diesem Zusammenhang gefordert, sogenannte Qualifizierungsvereinbarungen in den Unternehmen zu schließen: Mitarbeiter und Arbeitgeber vereinbaren gemeinsam einen Qualifizierungsplan, der dafür sorgt, dass eben halt keiner auf der Strecke bleibt. Nur ganz nebenbei gesagt: Wenn der DGB mal nicht gegen rechts kämpft, dann scheinen die sogar gute Ideen zu haben.
Aber auch diese Idee hat es leider nicht in Ihr Gesetz geschafft.
Wir stehen der Idee des lebensbegleitenden Lernens grundsätzlich positiv gegenüber. Insofern begrüßen wir dieses Gesetz insgesamt. Die Umsetzung allerdings erscheint uns schon problematisch. Deswegen werden wir uns heute bei der Abstimmung zu diesem Gesetz enthalten und werden die Umsetzung kritisch begleiten.
Wir wünschen uns allerdings, dass Gesetzgebungsverfahren hier zukünftig unserer parlamentarischen Demokratie genügen werden. Ich hoffe, dass auch diese Regierung die Bereitschaft zeigt zu lebensbegleitendem oder – vielleicht besser gesagt – regierungsbegleitendem Lernen.
Ich danke Ihnen.
– Entschuldigung, die Präsidentin ist in der Rednerliste schon eine Zeile weitergerückt.
Ich korrigiere mich: Das Wort hat der Abgeordnete Peter Weiß für die CDU/CSU-Fraktion. Der Redner der FDP folgt darauf.