Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt wohl keinen Bereich, der mit mehr Emotionen, mit mehr ethischen und moralischen Fragen verbunden ist wie der um das Thema Schwangerschaftsabbruch.
In unserem Strafgesetzbuch sind in den §§ 218 ff. Regelungen enthalten, die das Ergebnis einer umfassenden und verfassungsrechtlich schlussendlich abgesicherten Diskussion darstellen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung im 88. Band auf Seite 203 im Tenor unter Ziffer 1 ausgeführt:
Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. …
Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu.
Und unter Ziffer 3 wurde klargestellt:
Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter.
Mein Bauch gehört mir – das gilt hier nicht.
Man müsste glauben, die Sache sei nun beendet, weil wir ein Ergebnis haben, mit dem man leben kann. Müsste man glauben! Tatsächlich schwelen aber die Konflikte noch weiter, wollen sich offenbar Linke, Grüne und sogar Liberale
mit dem gefundenen Kompromiss, den auch ich als Christ aus anderen Gründen nur schwer mittragen kann,
nicht abfinden und suchen nun nach Wegen, wie man die Dinge in ihre Richtung umdrehen kann.
Was wollen die Grünen und Linken wirklich? Erschöpfen sich die vorliegenden Gesetzentwürfe tatsächlich darin, den Ärztinnen das Risiko strafrechtlicher Verfolgung zu ersparen, Rechtssicherheit für den Ärztestand zu schaffen?
Ich sage zumindest auf die Linken und Grünen bezogen: Nein. Man will aus dem mühsam zusammengebauten Mosaik ein Steinchen nehmen, um das Ganze zum Einsturz zu bringen. Am Ende steht dann das, was man eigentlich will: die kalte Fristenlösung.
Der Lösungsansatz der Linksgrünen, den § 219a StGB ganz abzuschaffen, führt unweigerlich zu einem Wertungswiderspruch im Gesetz. Das hat der Sachverständige Kubiciel deutlich gemacht und überzeugend begründet. § 218 StGB will das ungeborene Leben schützen. Diesem Lebensschutz läuft es zuwider, wenn man die Werbung für Abtreibungsmittel straffrei werden lässt, wie die Linksgrünen das wollen.
Ist es gelungen, einen solchen Wertungswiderspruch in das Gesetz zu bringen, und ist es erst mal gelungen, über diesen Wertungswiderspruch das Konzept infrage zu stellen, wird die alte Forderung wieder an die Oberfläche kommen, nämlich die nach Einführung der Fristenlösung.
Darum kann ich hier nur sagen: Wehret den Anfängen!
Rüttelt nicht an dem Gesamtkonzept des Strafrechtsschutzes für das ungeborene Leben, nur weil ein einziger Fall – die Verurteilung einer Ärztin in Gießen, die sich selten dämlich angestellt hat –
die Anwendung des § 219a StGB fragwürdig erscheinen lässt. Das ist nur ein Vorwand der Abtreibungsbefürworter, das ganze Konzept infrage zu stellen.
Auch der Gesetzentwurf der FDP ist in dieser Hinsicht bedenklich. Dadurch, dass der Tatbestand des § 219a StGB nach der Vorstellung der FDP so eng gefasst wird, dass er praktisch keinen Anwendungsbereich mehr hat, wird die gleiche Wirkung erzielt, als wenn man ihn abschaffen würde. Warum, frage ich mich, sind Sie von der FDP nicht ehrlich und schließen sich den Anträgen der Linksgrünen an? Warum plädieren Sie nicht gleich für eine Aufhebung? Was soll diese Mogelpackung, die noch nicht einmal in sich schlüssig ist, weil sie bei einem noch gröberen Verstoß, nämlich einer üblen anpreisenden Werbung für Abtreibungsmittel, die Strafandrohung von derzeit zwei Jahren Freiheitsstrafe auf ein Jahr reduziert? An diesem Dazwischen zeigt sich das Grundproblem des heutigen Liberalismus. Er führt uns in die Beliebigkeit, er relativiert unsere Werte, er hat zugelassen, dass der Hass auf das Eigene in unserem Land kultiviert werden konnte.
Davon müssen wir wegkommen – im Großen wie im Kleinen. Wir brauchen eine Politik der klaren Haltung.
Wir von der AfD kultivieren die Liebe zum Eigenen, und das schließt die Liebe zum ungeborenen Leben mit ein. Für uns ist der Schutz des ungeborenen Lebens, wie auch immer, nicht verhandelbar. In unserem Grundsatzprogramm treten wir unter 6.7 für eine „Willkommenskultur für Neu- und Ungeborene“ ein.
Weiter heißt es dort:
Die AfD wendet sich gegen alle Versuche, Abtreibungen zu bagatellisieren, staatlicherseits zu fördern oder sie gar zu einem Menschenrecht zu erklären.
Dazu stehen wir.
Wir treten daher entschlossen einer Aufweichung der bestehenden Regelung entgegen.
Die Gesetzentwürfe lehnen wir ab.
Danke.