Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
So steht es in Artikel 1 unseres Grundgesetzes.
Jeder hat das Recht auf Leben …
So steht es in Artikel 2 unseres Grundgesetzes.
Menschenwürde und das Recht auf Leben kommen natürlich auch dem ungeborenen menschlichen Leben zu.
Das hat das Bundesverfassungsgericht in zahlreichen Entscheidungen bestätigt.
Die AfD ist die Partei der Rechtsstaatlichkeit.
Wir treten dafür ein, dass der Staat dieser verfassungsrechtlichen Verpflichtung nachkommt und auch das ungeborene Leben schützt, meine Damen und Herren.
Daher werden wir am Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche nach § 219a festhalten.
Die vorliegenden Anträge der Grünen und der Linken sind voll von Fehlinformationen. Sie wollen den Bürgern weismachen, dass die bloße Information über Schwangerschaftsabbrüche durch Ärzte nach § 219a strafbar ist. Sie wollen den Bürgern weismachen, dass Schwangeren nach § 219a der Zugang zu diesen Informationen verwehrt wird. Dies, meine Damen und Herren, ist schlicht und ergreifend falsch. Auch hier gilt die alte Juristenweisheit: Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz.
Die ausführliche Information und Beratung von Schwangeren ist in den §§ 218 ff. ausdrücklich vorgeschrieben. Sie ist sogar zwingende Voraussetzung dafür, dass überhaupt ein Schwangerschaftsabbruch straffrei vorgenommen werden darf. §§ 218 ff. sind das Ergebnis einer jahrzehntelangen politischen Diskussion,
der Abwägung zwischen dem Lebensrecht des Ungeborenen einerseits und dem Selbstbestimmungsrecht der Frau andererseits.
Lässt sich eine Frau beraten und will sie auch nach der Beratung noch abtreiben, dann erhält sie eine Liste mit Namen von zur Abtreibung bereiten Ärzten.
Offene Werbung dafür, dass ein Arzt eine solche Leistung anbietet, ist also gar nicht nötig, was im Übrigen durch die hohe Zahl von noch immer 100 000 Abtreibungen bei nur 700 000 Geburten pro Jahr bestätigt wird – 100 000 Menschen, 100 000 Kinder, die auch leben wollten.
Tatsächlich ist die Information sogar nur einen Klick entfernt. Machen Sie den Selbstversuch! Geben Sie das Wort Schwangerschaftsabbruch einmal bei Google ein. In wenigen Sekunden finden Sie im Internet alles, was Sie jemals über Schwangerschaftsabbrüche wissen bzw. eigentlich niemals erfahren wollten. Nein, § 218a stellt nicht die Information über Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe,
sondern die Kommerzialisierung, das heißt, das Werben. Es soll verhindert werden, dass Schwangerschaftsabbrüche – zur Erinnerung, wir reden hier immerhin über die Tötung menschlichen Lebens –
in der Öffentlichkeit als etwas Normales dargestellt werden, für das Reklame gemacht werden darf.
Wohin, liebe Genossinnen und Genossen, soll denn eine ersatzlose Streichung des § 219a führen?
Es muss dann mit offener Werbung im Fernsehen, im Internet, im Radio gerechnet werden. Wo, liebe FDP, beginnt grob anstößige Werbung? Ist Werbung für Abbrüche an Litfaßsäulen anstößig oder erst dann, wenn man drei Abbrüche zum Preis von zweien anbietet?
Wie verstörend wäre es, wenn gerade Ärzte, die sich dem Schutz des Lebens verpflichtet haben, Maßnahmen zur Tötung von Leben aktiv bewerben!
Streicht man § 219a und lässt die Werbung auch noch durch den Arzt zu, der die Abtreibung selbst vornimmt, dann wird die gesamte Systematik der Konfliktberatung konterkariert; denn die Beratung soll nach dem Gesetz so erfolgen, dass die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft ermutigt wird. Ihr soll bewusst werden, dass das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat. Gerade in dieser schwierigen Entscheidungsphase soll eine ergebnisoffene Beratung stattfinden. Zu glauben, dass eine ergebnisoffene Beratung durch einen Arzt erfolgt, der mit dem Abbruch wirbt und damit sein Geld verdient,
ist schlicht und ergreifend naiv, meine Damen und Herren! Man würde den Bock zum Gärtner machen.
Übrigens hat die Vorschrift des § 219a in der Praxis kaum Bedeutung. Im Jahr 2016 gab es lediglich eine einzige Verurteilung. Da frage ich Sie: Haben wir keine dringenderen Probleme in Deutschland?
Sie konstruieren hier anhand eines Einzelfalls, nämlich der Verurteilung einer Ärztin in Gießen, ein Scheinproblem. Sie suggerieren, dass es Ihnen um die Freiheit der Frau, deren Informationsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht über ihren Körper geht, nach dem Motto „Mein Bauch gehört mir“. Ich aber sage Ihnen: Die Freiheit der Frau und ihre körperliche Unversehrtheit sind in Deutschland und millionenfach weltweit durch ganz andere Dinge gefährdet. Setzen Sie sich damit einmal ideologiefrei auseinander!
Die AfD lehnt sowohl die ersatzlose Streichung als auch die Aufweichung des Werbeverbots bei Schwangerschaftsabbrüchen ab. Lassen Sie uns lieber dafür werben, dass sich werdende Eltern und alleinstehende Frauen für das Leben entscheiden
und hierfür jede erdenkliche staatliche Hilfe erhalten.
Denn die Alternative für Deutschland steht für eine Willkommenskultur für Kinder,
für eine Kultur des Lebens und nicht für die Kommerzialisierung des Tötens.
Vielen Dank.