Frau Kollegin Högl, ich kann eigentlich nahtlos an Ihren Beitrag anknüpfen. – Seit ungefähr einem Jahr diskutieren wir jetzt schon über dieses Thema, den § 219a StGB, der dem Namen nach ein Werbeverbot beinhaltet, aber eben auch sachliche Informationen von Ärzten im Internet in zeitgemäßer Weise verbietet und verwehrt. Er erschwert es Frauen jedenfalls, sich in zeitgemäßer Weise im Internet darüber zu informieren, welcher Arzt in ihrer Nähe einen Schwangerschaftsabbruch vornimmt. So wie der Paragraf jetzt noch im Gesetz steht, ist er einfach nicht mehr zeitgemäß, und das ist doch eigentlich das Problem, mit dem wir zu kämpfen haben.
Es geht uns doch gar nicht darum, das Fristenmodell, die Beratungslösung, abzuschaffen, anzugreifen, zu torpedieren. Es geht uns nur darum, dass Ärzte in sachlicher Weise zusätzlich darüber informieren dürfen, wo, in welcher Weise und in welcher Umgebung sie einen solchen Eingriff vornehmen. Ich bekenne mich hier auch zum Fristenmodell mit Beratungslösung. Ich halte das für das Richtige. Aber so, wie der § 219a jetzt ist, kann er doch nicht bleiben, werte Kolleginnen und Kollegen.
Deshalb muss ich, auch an die SPD gewandt, schon sagen: Es ist ein peinliches Bild, dass wir seit Monaten darüber diskutieren und diesbezüglich nichts zustande bringen und dass auch Sie mit den Stimmen der Großen Koalition diesen Tagesordnungspunkt ein ums andere Mal von der Tagesordnung des Rechtsausschusses haben absetzen lassen.
Wir haben im Augenblick ein merkwürdiges Bündnis aus AfD und Union,
die beide versuchen, jegliche Änderung zu verhindern. Ich habe ja Respekt vor moralischen und ethischen Bedenken, aber auch die Anhörung der Sachverständigen, die wir hatten, ergab doch eindeutig das Bild, dass § 219a kein tragender Pfeiler des Schutzkonzeptes der §§ 218 ff. Strafgesetzbuch ist, werte Kolleginnen und Kollegen.
Deswegen hat die FDP im Dezember letzten Jahres versucht, eine goldene Brücke zu bauen, über die nach unserer Auffassung auch die Union gehen könnte: eine vermittelnde Lösung, um eine breite Mehrheit im Parlament hervorzubringen. Es gibt ja nicht nur Ja oder Nein – lassen oder abschaffen –; es gibt auch vermittelnde Lösungen. Leider hat die Union diese Brücke nicht beschritten.
Deswegen, Frau Kollegin Dr. Högl, muss die SPD irgendwann einmal Farbe bekennen.
Sie muss irgendwann einmal das Wort, das Ihnen die Bundeskanzlerin und der frühere Fraktionsvorsitzende Ihres Koalitionspartners, der Herr Kollege Kauder, gegeben haben, auch einfordern, muss es auch mal spitz stellen und sagen: Wir lassen die Frauen und die Ärzte nicht im Stich. Wir setzen uns auch für eine Änderung ein und stellen das auch irgendwann einmal spitz.
Ihr eigener Parteivorstand hat am 23. April dieses Jahres deswegen auch entschieden, dass Sie mit der Union über eine Gesetzesänderung in Form eines Gesetzentwurfs verhandeln wollen. Ich zitiere jetzt wörtlich:
Wenn dies nicht bis zum Herbst
– der jetzt ist –
zum Erfolg führt, muss in Gesprächen mit den reformwilligen Fraktionen bzw. Abgeordneten nach einer Lösung gesucht werden …
Ich kann Ihnen vermelden, dass es eine parlamentarische Mehrheit aus Linken, SPD, Grünen und der FDP gibt. Und wenn die Union nicht einschwenken will,
dann sollte die SPD diese Frage eben hier ohne ihren Koalitionspartner zur Abstimmung stellen.
Ich kann Ihnen für die FDP sagen: Wir halten unseren vermittelnden Vorschlag weiterhin aufrecht, aber wir werden uns keiner Initiative verwehren, die jedenfalls dafür sorgt, dass nicht alles bleibt, wie es jetzt ist.
Vielen Dank.