Kollege Kubicki, danke für die Fragen. – Bei der Frage eins ist es so: Sie gehen automatisch von einem Reformbedarf aus. Da will ich mal vorwegschicken: Das ist die neue Rolle der FDP. Sie zeigen die ganze Zeit mit dem liberalen Zeigefinger auf das, was alles verändert werden muss. – Bei der Gelegenheit will ich einfach mal darauf hinweisen, dass Sie vor einem Jahr die historische Chance gehabt hätten,
sich an der Regierung zu beteiligen und die Dinge in diesem Land zu gestalten. Ich erlaube mir den Hinweis: Diese Chance haben Sie verpasst.
Ein zweiter Punkt ist mir wichtig. Sie stellen in den Raum: Reformbedarf – ja. Vor Ihnen steht jemand, der sagt: Reformbedarf – nein. Denn bei § 219a, liebe Kolleginnen und Kollegen, reden wir über Lebensschutz. Das kommt hier in der Debatte überhaupt nicht vor. Es wird einfach vom Tisch gewischt.
Deswegen möchte ich um Verständnis werben, wenn wir als Volkspartei versuchen, dieses ganz breite Spektrum abzubilden. Da sind dann auch Leute wie ich dabei, die sagen: § 219a ist vom Konstrukt sehr gut.
Jetzt zu Ihrer zweiten Frage. Die Idee ist, dass derjenige, der berät, unabhängig sein soll. Bei diesem wichtigen Thema Lebensschutz
wollen wir Unabhängigkeit dadurch sicherstellen, dass der, der berät, nicht derjenige sein darf, der am Ende des Tages Geld verdient.
Genau deswegen kommt es am Schluss zu der Konstellation, die Sie geschildert haben.
Dann wird in der Debatte teilweise argumentiert: § 219a schränkt das Recht auf freie Arztwahl ein. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, an keiner Stelle! Jeder kann sich seinen Arzt selbst aussuchen.
Im Übrigen: Gehen wir doch mal in die Lebenswirklichkeit! Bei jedem planbaren Eingriff ist es heute so, dass man sich die Ärzte nach Empfehlung, sei es durch einen Allgemeinarzt oder andere Informationen, oder nach Gesprächen aussucht.
Im Übrigen – das ist wichtig –: Der Vergleich hinkt deswegen, weil wir hier nicht über einen ärztlichen Eingriff wie jeden anderen ärztlichen Eingriff reden; es ist ein ärztlicher Eingriff gegen ungeborenes Leben, und deswegen gelten dort andere Regelungen.
Genau aus diesem Grund hat das Bundesverfassungsgericht die staatliche Schutzpflicht gegenüber dem ungeborenen Leben manifestiert. Das ist eine grundrechtliche Institution.
Das Bundesverfassungsgericht sagt: Ein Schwangerschaftsabbruch darf nichts Normales sein; er darf nicht kommerzialisiert werden. – Das ist fast O-Ton. Deswegen bitte ich Sie um Verständnis für meine Haltung.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Gestatten Sie mir den Hinweis: Aufgrund der Thematik und natürlich auch der Emotionalität der Debatte haben wir alle Kurzinterventionen und Fragen zugelassen. Ich gehe davon aus, dass nicht nur ich hier im Präsidium mit dem Aufruf des Tagesordnungspunktes 13 und des Zusatzpunktes 4 wieder auf unsere Verabredungen zurückkomme, dass wir die festgelegten Redezeiten und die Limitierung von Kurzinterventionen und Fragen zu späterer Stunde einhalten, sondern dass das auch die mir nachfolgenden Kolleginnen und Kollegen im Präsidium tun.