Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Die Lkw-Maut wird ausgeweitet und künftig nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf Bundesstraßen fällig. Nach dem neuen Wegekostengutachten ändern sich auch die Mautsätze. Der Verkehrsausschuss hat einige Mängel im Gesetzentwurf der Bundesregierung beseitigt. Insoweit begrüßt die AfD-Fraktion den Gesetzestext, der heute Abend zur Abstimmung steht.
Der Gesetzestext greift aber trotzdem an einigen Stellen viel zu kurz und ist dadurch gegenüber bestimmten Gruppen unfair.
Erste Lücke. Transporter zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen werden von der Maut nicht erfasst.
Diese Lücke wird inzwischen von Unternehmen insbesondere aus Osteuropa mit sehr problematischen Geschäftsmodellen ausgenutzt. Neben der Mautfreiheit setzt man dort zum Beispiel auch darauf, dass in diesem Bereich keine Lenkzeiten kontrolliert werden.
Die lapidare Auskunft seitens der Bundesregierung in der öffentlichen Anhörung zu diesem Gesetzentwurf lautete, dass über den Bereich zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen nichts im Koalitionsvertrag steht. Das ist, mit Verlaub, eine zu billige Ausrede, um hier nichts zu tun.
Zweite Lücke. Anlässlich der ersten Lesung hat die AfD die Mautausnahme für Elektro-Lkw kritisiert, weil sie eine einseitige Bevorzugung einer bestimmten Technologie bedeutet. Immerhin sollen jetzt mit Gas betriebene Lkw auch entlastet werden; wir haben es gerade vom Herrn Staatssekretär gehört. Was ist aber mit Fahrzeugen, die ausschließlich Biokraftstoffe oder E-Fuels tanken? Für die gibt es nach wie vor keine Regelung. Wenn man schon nach Umweltgesichtspunkten differenziert, dann doch bitte wenigstens konsequent.
Die dritte Lücke betrifft die Fernbusse.
Dieser Markt ist längst seinen Kinderschuhen entwachsen und braucht keinen Schutz mehr, zumal die Konkurrenz auf der Schiene immer die Schienenmaut, die sogenannten Trassenpreise, bezahlen muss. Das rechtlich vom Nahverkehr und vom Gelegenheitsverkehr mit Bussen abzugrenzen, mag schwer sein, aber das ist kein Grund dafür, dass die Bundesregierung nicht einmal versucht, diese Lücke zu schließen.
Lücke Nummer vier betrifft die Mautpreller. Ich meine Lastwagen, die mit manipulierter, abgeschalteter Abgasreinigung über unsere Autobahnen fahren. Sie müssten für das, was sie an Abgasen produzieren, eigentlich einen viel höheren Kostensatz für die Luftschadstoffe zahlen.
Jetzt weiß doch jeder, dass die Beförderungsbedingungen im öffentlichen Nahverkehr für Schwarzfahrer eine Strafregel enthalten. Wer erwischt wird, zahlt ein sogenanntes erhöhtes Beförderungsentgelt. Warum gibt es so etwas eigentlich nicht im Bundesfernstraßenmautgesetz?
Meine Damen und Herren, es geht der AfD nicht darum, einfach mehr Geld einzunehmen.
Wir fragen, wie die Kollegen von der FDP-Fraktion – ich habe Ihren Zwischenruf gerade gehört –, warum bei der Mautberechnung ein viel höherer Zinssatz einkalkuliert wurde, als er heute tatsächlich gilt. Die Angabe im Ausschussbericht – Drucksache 19/5102 – zu der Aussage der AfD zu diesem Thema muss und wird in diesem Sinne noch korrigiert werden. Den FDP-Antrag, der heute zum ersten Mal im Plenum ist, überweisen wir gerne an die Ausschüsse.
Es gibt zwei Änderungsanträge der Fraktion Die Linke. Der eine greift zu kurz, und der zweite will die Nutzung der Mautgelder für die Straßeninfrastruktur aufweichen. Beide Anträge finden nicht die Zustimmung der AfD.
Der Gesetzentwurf selbst ist löchrig wie ein Schweizer Käse und zu wichtigen betroffenen Gruppen ungerecht. Deshalb können wir ihm nicht zustimmen.
Gleichzeitig sagen wir voraus: Die Mautregelungen werden den Deutschen Bundestag in der nächsten Zeit noch öfter beschäftigen. Die ganzen Lücken dürfen nicht offen bleiben.