Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit 1947 gibt es die Doomsday Clock. Seitdem wird symbolisch auf dieser Uhr angezeigt, wie nah wir vor einer atomaren Katastrophe stehen. 1947 stand die Uhr auf sieben Minuten vor zwölf. Seitdem wird sie jedes Jahr von Atomwissenschaftlern und Friedensnobelpreisträgern mal nach vorn, mal zurückgestellt, je nach Sicherheitslage. 1991 stand sie auf 17 Minuten vor zwölf, im Jahr 2018 steht sie auf zwei Minuten vor zwölf. Es ist höchste Zeit, dass wir endlich konkrete Schritte zur atomaren Abrüstung einleiten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Herr Kollege Kiesewetter, wenn Sie hier – ja nicht zu Unrecht – Länder aufzählen, die auch gerne in den Besitz von Atomwaffen kämen, dann bestätigen Sie doch die Notwendigkeit eines Vertrages, der Atomwaffen global ächtet.
Herr Felgentreu, Sie können auch heute wieder ICAN loben. Sie loben ICAN zu Recht für dieses großartige Engagement. Aber wenn es bei dem Lob bleibt, dann ist es auch nur ein Lippenbekenntnis, lieber Kollege Felgentreu.
Am 7. Juli 2017 haben 122 Staaten in der UN-Vollversammlung für den Atomwaffenverbotsvertrag gestimmt. Was haben wir erlebt? Die Bundesregierung hat nicht nur nicht zugestimmt; sie hat nicht einmal mitverhandelt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn eine Mehrheit der Weltgemeinschaft sich einem so zentralen Anliegen zuwendet, dann erwarte ich mindestens, dass die Bundesregierung mitredet und mitverhandelt und nicht außen vor bleibt.
Eben ist zu Recht darauf hingewiesen worden, was wir gemeinsam beklagen. Wir haben gestern Abend im Ausschuss auch wieder darüber geredet, dass zentrale vertragliche Eckpfeiler der Abrüstung – der KSE-Prozess, der INF-Vertrag; alles ist hier schon angesprochen worden – ins Rutschen geraten. Haben wir dann einmal eine neue Abrüstungsinitiative, ist es inakzeptabel, wenn die Bundesrepublik dann außen vor bleibt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich will auch zu dem eben vorgetragenen Argument etwas sagen, dass der Atomwaffenverbotsvertrag den Sperrvertrag unterminiere oder schwäche. Das Gegenteil ist doch der Fall. Nennen Sie mir eine Klausel in diesem Vertrag, der Ihr Argument stützt. Es ist im Gegenteil festgeschrieben, dass alle, die dem Atomwaffenverbotsvertrag beitreten, die Regeln des Sperrvertrags auch danach einzuhalten haben. Es gibt keine Schwächung des Sperrvertrages durch den Verbotsvertrag.
Sie haben den zentralen Punkt angesprochen: Der Atomwaffenverbotsvertrag ist natürlich zunächst einmal kein Widerspruch zur NATO-Mitgliedschaft; aber er ist ein Widerspruch zur nuklearen Teilhabe.
Sosehr mich diese Aussage ärgert, so dankbar bin ich Ihnen, dass Sie damit in aller Deutlichkeit aussprechen, liebe Kolleginnen und Kollegen,
dass Sie nämlich auch in diesem Jahr, im Jahr 2018, zwei Minuten vor zwölf, meinen, nukleare Abschreckung würde mehr Sicherheit schaffen.
Ich will Ihnen sagen: 70 Prozent der Bevölkerung in diesem Land sehen das anders. Sie möchten nämlich, dass wir dem Atomwaffenverbotsvertrag beitreten und dass die US-Atomwaffen abgezogen werden. Hören Sie doch einmal auf die eigene Bevölkerung, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zu Recht ist gesagt worden: Wir waren in diesem Haus 2010 schon einmal weiter. – Wenn Sie Herrn Westerwelle hier erwähnen, so sage ich Ihnen: 2010 ist in diesem Haus beschlossen worden, dass genau dies passiert, nämlich dass die Atomwaffen abzuziehen sind. Ich habe heute nichts gehört, warum dieser Beschluss nicht auch heute noch gelten sollte, liebe Kolleginnen und Kollegen.
2019 wird Deutschland, wie eben gesagt wurde, im UN-Sicherheitsrat vertreten sein. Das ist übrigens auch das Jahr, in dem sich zum 80. Mal der Beginn des Zweiten Weltkrieges jährt. Ich erhoffe mir von der Bundesregierung ein klares abrüstungspolitisches Signal. Treten Sie dem AVV bei, und ziehen Sie die Atomwaffen aus Deutschland ab!
Herzlichen Dank.