Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Dass ich es nach dem bremserischen Wirken der Bundesregierung bei der Luftreinhaltung in Brüssel bei Pkws noch erlebe, dass sie für die Luftreinhaltung strengere Grenzwerte anwendet, ist eine Überraschung. Das ist ein guter Schritt für die Gesundheit von Asthmatikern und Menschen mit Lungenkrankheiten.
Gesundheitsschutz ist wichtig. Deswegen sind die neuen Grenzwerte für kleine und mittlere Heizungsanlagen, die Strom produzieren, für Holz- und Pelletheizungen und für Biogasanlagen durchaus wichtig. Für die Energiewende brauchen wir diese Anlagen. Aber diese Anlagen müssen so gestaltet sein, dass zwischen dem Schutz der Natur und der Gesundheit bei gleichzeitiger Erhaltung unseres Lebensstandards und unserer ökonomischen Basis sowie des Klimaschutzes sorgfältig abgewogen wird.
Natürlich ist es schade, dass die Koalition in Bezug auf strengere Quecksilbergrenzwerte der Mut verließ. Aber auch das ist nicht überraschend; denn damit würde man die Kohleanlagen treffen, und das ist nicht in Ihrem Interesse. Aber Sie können das heilen. Stimmen Sie mit uns und den Grünen für den Kohleausstieg.
Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, damit Sie eine Schadstoffbewertung der Abluft Ihrer neuen Heizanlage durchführen können, müssen Sie sehr viele Vorgaben berücksichtigen: zu Messverfahren, zu Messwerten, zu Dokumentationspflichten und zu Grenzwerten. Bei der Dokumentation müssen Sie mindestens vier Verordnungen und Gesetze beherrschen. Sie können es ja mal im Selbstversuch machen, oder auch lieber nicht. Sie brauchen für die Recherche sehr viel Zeit, und ob der Grenzwert, den Sie für Ihre Anlage ermitteln, dann korrekt ist, ist nicht sichergestellt. Das ganze System ist trotz der jetzigen Vereinfachung immer noch so komplex und unübersichtlich, dass Unsicherheit sowohl bei Anlagenbauern und bei Handwerkern als auch bei Genehmigungsbehörden nicht auszuschließen ist. Die Fehler, die dann passieren, landen wahrscheinlich vor Gericht. Liebe Koalition, Sie haben doch nicht wirklich ein Interesse daran, diese Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwälte fortzuführen.
Deswegen fordert Die Linke ein Regelwerk, das übersichtlich und gut nachvollziehbar ist.
An die FDP gerichtet: Ich habe gehört, dass Sie eigentlich für Bürokratieabbau sind. Aber dass Sie jetzt die Bundesregierung auffordern, zusätzliche Novellierungen vorzubereiten, weil sie schon bekannte Änderungen, die kommen werden, nicht berücksichtigt, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Im August besuchte ich das Technische Hilfswerk in Thüringen, und, ja, wir haben bei Notstromaggregaten ein Problem. Ein Notstromaggregat war trotz Funktionsfähigkeit nicht zum Einsatz freigegeben, weil das Messprotokoll zu alt war. Aber man hätte das Gesetz genauer lesen sollen. Es geht nicht darum, dass das Notstromaggregat die Grenzwerte einhalten muss. Das ist explizit ausgeschlossen – das ist auch richtig –, und es muss nicht mit Katalysatoren gegen Stickoxide oder mit Feinstaubfiltern nachgerüstet werden. Aber in der Vorschrift, die die Messregeln festlegt, ist es nicht vom Messverfahren ausgeschlossen. Im Klartext: Man muss messen. Aber welche Messwerte dabei herauskommen, ist egal. Hauptsache, man hat ein Protokoll für die Akten, dann kann man das Gerät wieder einsetzen. Diese Regelung sollten wir abschaffen.
Wenn Sie beim Quecksilber auf strengere Grenzwerte gehen oder den Kohleausstieg vorantreiben, –