Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Schadstoffe in der Luft machen krank. Das gilt insbesondere für Quecksilber, das unsere Kohlekraftwerke seit Jahrzehnten in die Luft blasen. Quecksilber ist nicht irgendein Stoff, den man vernachlässigen kann; es ist ein hochgiftiges Schwermetall.
In der Umwelt breitet es sich über Luft und Wasser überall aus. Niemand kann sich davor schützen. Praktisch alle Flüsse in Deutschland sind daher in einem schlechten chemischen Zustand. Quecksilber reichert sich an, es kommt in die Nahrungskette. Schwangere werden davor gewarnt, Fisch zu essen. Warnung allein reicht aber nicht. Neugeborene Kinder sind heute schon mit Quecksilber belastet, wenn sie auf die Welt kommen. Das Nervengift schädigt sie für ihr ganzes Leben.
Es ist deswegen völlig klar, dass wir die Verbreitung von Quecksilber verhindern müssen.
Denn was einmal an Quecksilber in der Umwelt ist, das lässt sich nie mehr zurückholen. Das ist auch ein internationales Ziel. Deutschland hat die Minamata-Konvention unterschrieben und sich verpflichtet, den Eintrag von Quecksilber in die Umwelt zu reduzieren.
Doch die Verordnung, über die wir heute abstimmen, widerspricht dem Abkommen auf ganzer Linie. Jedes Jahr emittieren deutsche Kraftwerke rund 4 Tonnen Quecksilber. Quecksilber wirkt aber in Spuren, im Mikrogrammbereich. Man kann sich vorstellen, was das bedeutet. Diese Giftmenge, Herr Möring, könnte man um satte 80 Prozent reduzieren, hätten alle Kraftwerke eine Abgasreinigung nach dem wirklich aktuellen Stand der Technik.
Doch offenbar wollen das die Regierungsfraktionen nicht.
Bei der Novelle der Bundesimmissionsschutzverordnung geht es um die Frage: Schützen wir Mensch und Natur bestmöglich vor Quecksilber, oder behelligen wir die Kohleindustrie nicht weiter? Vor diese Entscheidung gestellt, ist auf SPD und Union immer zu 100 Prozent Verlass: im Zweifel pro Kohleindustrie und kontra Gesundheit. – Das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen.
Dabei ist saubere Technik ja vorhanden. Das zeigt ein Blick in die USA; seit Jahrzehnten geht das da schon. Das hat auch die Anhörung im Umweltausschuss gezeigt. Es gibt Möglichkeiten. Für Steinkohle ist eine Halbierung der Quecksilberemissionen pro Kubikmeter technisch möglich und wirtschaftlich machbar, für Braunkohle sogar noch mehr. Diese Fakten ignorieren Sie, und das ist einfach nur fahrlässig.
Es gibt noch eine weitere Baustelle: die Abfallverbrennung in Zementwerken. Seit Jahren wird immer mehr Müll verbrannt. Zementwerke dürfen aber mehr Schadstoffe ausstoßen als Müllverbrennungsanlagen. Mit diesen Ausnahmen muss Schluss sein.
Abschließend gilt: Die Grenzwerte der Verordnung sind nicht akzeptabel, es sind nämlich nicht die bestmöglichen. Wichtige Baustellen werden nicht angegangen. Sie verschleppen den Schutz von Umwelt und Gesundheit, wo es nur geht. 2018 hätten Sie diese Verordnung einbringen müssen; dann wäre die Umsetzung bis 2021 überhaupt gar kein Problem gewesen.