Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! An diesem Nachmittag ist das schon ein beachtliches Schaulaufen der verschiedenen ideologischen Konzepte zur Rettung und Glücklichmachung der Mieter.
Nur: Die gesamten ideologischen Konzepte – das hat die Geschichte gezeigt – haben bisher den Mietern in der Regel nichts geholfen, eher im Gegenteil.
Wir alle wollen, dass Mieter angemessen versorgt sind mit Wohnraum, mit günstigem Wohnraum. Und wir alle wollen auch nicht, dass Eigenbedarfskündigungen missbraucht werden. Frau Lay, was Sie als Beispiele gebracht haben, um Eigenbedarfskündigungen unzulässig erscheinen zu lassen, ist sämtlich bereits jetzt rechtswidrig. Das war Missbrauch und wird auch Missbrauch bleiben; daran ändert sich durch Ihre Vorstellungen überhaupt nichts.
Was Sie gleichzeitig vorschlagen, ist aber bemerkenswert – das ist hier noch nicht angesprochen worden –: eine Prozessklausel. Danach soll eine Kündigung erst dann ausgesprochen werden können, wenn unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen Mieter und Vermieter rechtlich abschließend – das heißt unter Umständen durch alle Instanzen – geklärt sind. Was heißt das? Der Mieter muss nur behaupten, er sei einer anderen Rechtsauffassung als der Vermieter, und schon begeben wir uns in einen mindestens drei, vier, fünf Jahre lang währenden Prozessmarathon mit ungewissem Ausgang. Erst dann darf der Vermieter kündigen. – Wenn das keine Einladung zum Missbrauch ist, dann weiß ich auch nicht weiter.
Ihre Vorschläge erscheinen eher als Teil eines hochideologischen Gesamtkonzeptes zur Bekämpfung privaten Wohnungseigentums, meine Damen und Herren. Darin hat Die Linke bzw. die SED historisch schon eine gewisse Expertise entwickelt;
das ist richtig. Die Ergebnisse konnte man sehen. Ja, es war tatsächlich ideologisch begründetes Ziel, privates Wohneigentum zurückzudrängen. Entsprechend sah die DDR 1990 aus, meine Damen und Herren.
Ich sage nicht, dass Sie Gleiches hier vorhaben. Aber ich warne vor den Nebenwirkungen einer verfehlten Mietpolitik, meine Damen und Herren.
– Das gilt auch für den Antrag der Grünen.
Eines ist besorgniserregend. Sie werden mit diesem Antrag hier keine Mehrheit finden; das wissen Sie.
Aber vielleicht haben Sie nicht daran gedacht, was aufgrund dieser Anträge draußen passiert, wie viele Vermieter verunsichert sind und wie viele Mieter nicht mehr wissen, was nun in Zukunft passieren wird. Könnte es sein, dass sich Vermieter in der Zwischenzeit überlegen: „Moment mal, bevor so etwas kommt, kündige ich meinen Mietern, solange sie noch 69 und nicht 70 Jahre sind“? Oder könnte es sein, dass Vermieter überhaupt auf die Idee kommen, zu sagen: Sowie jemand 70 Jahre oder auch nur in der Nähe der 70 Jahre ist, vermiete ich ihm überhaupt keine Wohnung mehr.
Damit hätten Sie den Mietern wirklich einen Bärendienst erwiesen, alleine mit der Diskussion. Man sollte sich auch immer vor Augen halten, was man mit einer Diskussion in diesem Haus unter Umständen anrichten kann, nämlich genau das Gegenteil von dem, was man vorgibt, erreichen zu wollen.
Wir werden Ihren Anträgen sicherlich nicht zustimmen.