Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Strafjustiz pfeift bedauerlicherweise aus dem letzten Loch. Das ist regional einmal schlimmer, einmal weniger schlimm. Aber insgesamt ist sie seit Jahren nicht mehr in der Lage, die ihr vom Gesetz zukommende Rolle bei der Bewahrung und gegebenenfalls Wiederherstellung der inneren Sicherheit ausreichend zu erfüllen.
– Das ist ewig bestritten worden, sogar jetzt schon wieder. – Dabei hat doch anscheinend selbst die Koalition das eingesehen; denn sonst hätte sie nicht vereinbart, dass die Länder 2 000 Richter und Staatsanwälte nebst Folgepersonal einstellen sollen.
Dass da etwas im Argen liegt, scheint also sogar hier angekommen zu sein.
Die große Frage ist: Wird das klappen?
– Es wäre schön, wenn es klappen würde. Allerdings ist der Pferdefuß daran: Das bringt keine schnelle Abhilfe; denn es wird einige Jahre dauern, bis das an der Front gewissermaßen spürbar ist. Deswegen brauchen wir Maßnahmen, die sofort wirken und die helfen, den Verfahrensstau an den Gerichten abzubauen. Dies sind Strukturänderungen.
Hier ist als Erstes an unser Rechtsmittelsystem zu denken. Es ist geprägt von Berufung und Revision. Hier geht es um die Revision, die bekanntlich darin besteht, dass ein Urteil, das dem Revisionsgericht nicht gefällt, aufgehoben und zurückverwiesen wird.
– Vielen Dank für die Belehrung. Selbstverständlich.
Tatsächlich ist es allerdings so, dass die Maßstäbe häufig nach dem persönlichen Bauchgefühl gehen: Vier Jahre sind zu viel, drei Jahre wären richtig gewesen, also wird das Urteil aufgehoben. Das Ergebnis ist, dass Verfahren, die Tage, Wochen, Monate, teilweise jahrelang gedauert haben, noch einmal verhandelt werden müssen, alles noch einmal von vorne. Das ist eine irrsinnige Zumutung für alle Beteiligten. Denken Sie an die Zeugen, die noch einmal kommen müssen. Denken Sie an die vergewaltigte Frau, die noch einmal das Vergnügen hat, in der Hauptverhandlung von den Verteidigern des Angeklagten durch den Fleischwolf gedreht zu werden. Ich habe das oft genug erlebt. Es ist zum … Ich hätte mich beinahe unparlamentarisch ausgedrückt. Das muss geändert werden. Das kann geändert werden, indem wir die Revision durch die Annahmeberufung ersetzen.
Auch mit der Berufung kann man Rechtsfortbildung betreiben, eine Richtigkeitskorrektur vornehmen. Man kann alle weiteren Maßnahmen, über die ein höchstes Gericht verfügt, ausüben.