Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem wir in der letzten Woche eine Vorlage der AfD diskutiert haben, in der es um Religionspolizei, Abschaffung des Koran oder vielleicht sogar des Islam ging – das alles konnte man ihr nicht so genau entnehmen –,
haben wir jetzt einen Gesetzentwurf, über den man wenigstens in der Sache diskutieren kann. Er hat 43 Seiten, eine Vielzahl von Punkten ist ausformuliert. Da hat sich die Antragstellung also schon um Wesentliches verbessert. Ich glaube, er kommt auch aus einer anderen Feder; da scheint es ganz unterschiedliche Lager in Ihrer Fraktion zu geben.
Hierüber kann man reden.
In der Sache muss ich aber viele Punkte ansprechen, mit denen man wirklich Probleme haben muss. Artikel 16 GG ist angesprochen worden. Ich freue mich schon auf die Überschrift „AfD will Reichsbürger ausweisen“ und auf die Diskussion in Ihren Reihen; denn Sie wollen ja die deutsche Staatsangehörigkeit zugrunde legen, und von denen wird die sowieso nicht akzeptiert.
Ich höre, in Ihren Reihen gibt es viele, die mit diesen Damen und Herren sympathisieren. Damit geben Sie also das klare Signal, sie demnächst abschieben zu wollen, nachdem Sie ihnen flugs die Staatsangehörigkeit genommen haben.
Von daher ist das eine interessante Wende bei Ihnen. Sie können ja dann noch erklären, warum Sie so etwas machen und damit der Ausbürgerungspolitik der Nazizeit inhaltlich folgen. Ich glaube, wir brauchen eine solche Regelung nicht.
Das Gleiche gilt für die Regelung im Jugendstrafrecht. Wir haben Regeln, die aus meiner Sicht – dazu haben wir als Union schon öfter Anträge gestellt – von der Rechtsprechung nicht hinreichend angewendet werden. Die Regel sollte sein: Der 18- bis 21‑Jährige wird nach dem Erwachsenenstrafrecht beurteilt, außer in den Fällen, wo er die Tragweite seiner Handlungen nicht erkennen kann. Das wird in der Regel aber inzwischen von der Justiz, von den Gerichten angenommen. Diesbezüglich haben wir als Union immer wieder Handlungsbedarf angemahnt. Unterstützen Sie uns also, aber schaffen Sie die Regel nicht gänzlich ab, wie in Ihrem Antrag gefordert! Das hieße, das Kind mit dem Bade ausgießen. So geht es leider eben auch nicht.
§ 11 Staatsangehörigkeitsgesetz ist angesprochen worden. Dass Sie jetzt mit der Gießkanne der Sippenhaft das Thema angehen und sagen, dass jeder, der aus einer auffällig gewordenen Familie stammt, schon in den Blick genommen wird, kann doch nicht Ihr Ernst sein. Das ist doch keine differenzierte Rechts- und Justizpolitik. Auch da geht Ihr Gesetzentwurf zu weit.
Als Hochschullehrer äußere ich eine Bitte. Nehmen Sie den Vorlesungen nicht die actio libera in causa, ein wunderbar in den Vorlesungen unter Juristen ausdiskutiertes Problem: Wie handele ich bei Teilschuldunfähigkeit, § 21, und bei Schuldunfähigkeit, § 20 StGB? Dazu gibt es eine dezidierte Rechtsprechung, ganze Bibliotheken an Literatur; das ist ausdiskutiert, da müssen wir nichts ändern. Das ist Teil der Juristenausbildung. – Nehmen Sie dies den Vorlesungen nicht, indem Sie eine unklare Regelung treffen.
Zum Ende zur StPO. Eine Bitte an die Bundesregierung, an die Justizministerin: Wir haben in der letzten Legislaturperiode eine große StPO-Reform versucht. Sie ist in Einzelregelungen stecken geblieben, obwohl sich das Ministerium zusammen mit einer Kommission viel Mühe gemacht hat. Es ist dann nicht zu einem Ergebnis gekommen; das ist nun einmal so. Aber in dieser Legislaturperiode müssen wir den großen Bereich – man kann jetzt nicht sagen: die Left-overs – noch einmal anpacken. Daran, ob sie die großen Themen zeitnah angepackt hat, wird auch die Justizministerin gemessen werden – schafft sie es, oder schafft sie es nicht? –, und da ist die StPO-Reform wirklich ein großes Thema. Wir müssen das wirklich mit Nachdruck angehen und dürfen nicht auf Vorlagen der AfD warten. Da ist die Ministerin in der Verantwortung, und ich hoffe, sie wird der Verantwortung gerecht.
Danke schön.