Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sperrig und sammelsurisch kommt er daher, Ihr Gesetzentwurf zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe – ich habe das mal mitgebracht, damit man sich das vorstellen kann –: mit über 330 Seiten, mit der Änderung von rund 40 Gesetzen und Verordnungen. Nicht nur Schlechtes – das muss man gleich dazu sagen –; aber dass der Rechtsstaat damit für die Bürger – und auf die kommt es ja letztendlich an – besser wird, das kann man hier nicht behaupten.
Klar, bislang uneinheitliche und alte Regelungen zu harmonisieren, ist zu begrüßen, wie zum Beispiel die Vereinfachung der Zulassung für Syndikusanwälte. Auch ein richtiger Schritt ist, das Mindestalter von 35 Jahren für die Zulassung als Rechtsanwalt am Bundesgerichtshof abzuschaffen.
Aber da bleiben Sie bereits auf halber Strecke stehen. Warum schaffen Sie die Singularzulassung beim Bundesgerichtshof in Zivilsachen nicht ganz ab? Es gibt auch sonst keinen anderen Rechtsweg, wo das gilt; und interessanterweise gilt es beim Bundesgerichtshof ja auch nur in Zivilsachen und nicht in Strafsachen. Also haben Sie da ein bisschen mehr Mut. Da dürften qualitative Nachteile auch nicht entstehen.
Wir sagen also: Bitte grundsätzlicher! Kein Klein-Klein, sondern Grundsätzliches angehen, zum Beispiel diese unsägliche Diskussion und Pläne zu beenden, unbequeme Strafverteidiger demnächst durch Richter in laufenden Verfahren mit Ordnungsgeldern bis zu 3 500 Euro belegen zu können, wie wir aus einer Kommission erfahren haben. Das ist ein Frontalangriff auf freie, starke und engagierte Anwälte, die unser Land braucht, und den machen wir nicht mit.
Bei Ihnen wird der Anwalt damit zum drittklassigen Organ der Rechtspflege, dem eigentlich doch unabhängigen und fairen Richter ordnungsgeldtechnisch ausgeliefert; und interessanterweise ist nur der Rechtsanwalt diesem Richter ausgeliefert, der Staatsanwalt nicht. Warum da nicht gleiches Recht für alle?
Oder ein anderes Beispiel, ein anderes Problem in unserem Rechtsstaat, das grundsätzlich angegangen werden muss: die Gewaltenteilung in Deutschland in der Justiz, nämlich die der weisungsabhängigen Staatsanwälte von Politikern, also von Justizministern. Das wäre mal ein großer Wurf gewesen, den Sie hier hätten einbringen können. Kritik daran gibt es übrigens allenthalben, nicht nur bei der AfD. Aber Sie bleiben still. Das ist schade.
Und vor allem: Was tun Sie gegen die Politisierung der Gerichte in Deutschland, insbesondere der Verfassungsgerichte in Bund und Ländern? Warum haben Sie sich gegen die Bestenauslese entschieden und verschworen und kartellähnlich zusammengeschlossen, um das Vorschlagsrecht, gefolgt von einer Wahlgarantie, auf einige wenige politische Parteien, nämlich die hier sitzenden, zu beschränken?
Das sind die wahren Probleme, die angegangen werden müssten, nicht die 330 Seiten, die ich hier mitgebracht habe. Das ist wirklich Klein-Klein, interessiert draußen im Wesentlichen keinen – das mag ja noch halbwegs vertretbar sein –, aber es wird auch im Wesentlichen für die Bürger nichts ändern.
Aber Sie wollen lieber formalistische Trippelschritte. Wir wollen lieber einen großen Wurf und gucken mal, was dann hinterher aus diesen 330 plus x Seiten im Ausschuss wird.
Vielen Dank.