Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach gut einem Jahr im Deutschen Bundestag macht mich eines immer wieder nachdenklich. Das ist die Tatsache, dass es Angehörige der Sicherheitsbehörden und der Justiz gibt – Polizisten, Bundespolizisten, Staatsanwälte, Leitende Oberstaatsanwälte –, die aufgrund ihrer praktischen Erfahrungen frustriert sind, die in ihrem täglichen Leben und Erleben, etwa des Managements der Migrationskrise, Erfahrungen machen, die sie frustriert zurücklassen. Ich glaube, dass alle Parteien, alle Fraktionen im Deutschen Bundestag sich sehr genau mit den praktischen Erfahrungen auseinandersetzen müssen, die etwa Leitende Oberstaatsanwälte, Staatsanwälte in ihrer täglichen Arbeit machen.
Lieber Kollege Reusch, Sie haben sich hier so diplomatisch hingestellt und über leichte Modifikationen im Bereich der Strafprozessordnung, des Strafrechts, des Verwaltungsrechts gesprochen, aber ganz bestimmte Punkte nicht genannt, vielleicht, weil Sie es selber besser wissen,
und das sind die Punkte Sippenhaft, Sonderstrafrecht und Staatenlosigkeit.
Merken Sie eigentlich nicht, dass Sie all die praktischen Erfahrungen, die Ihre Kolleginnen und Kollegen bei der Staatsanwaltschaft und bei der Polizei tagtäglich machen und – und die haben vielleicht gute Ideen, wie wir im Deutschen Bundestag die Gesetze verbessern können, beispielsweise, indem wir bei Abschiebungen die Zahl der zuständigen Polizeibehörden und Ausländerbehörden reduzieren, damit das schneller vonstattengeht –, in den Dreck ziehen, indem Sie sich hier zum Anwalt von Verfassungswidrigem und von Radikalität machen?
Lieber Kollege Reusch, man sollte in den Reihen der Rechtspopulisten nicht denjenigen einen Vorwurf machen, die überzeugte Rechtsradikale sind, und auch nicht denjenigen, die es nicht besser wissen. Aber man sollte denjenigen einen Vorwurf machen, die sich im Gewand der Bürgerlichkeit und der Biederkeit mit einer solchen Radikalität gemein machen. Da fragt man sich wirklich: Wie kann so jemand eigentlich noch in den Spiegel gucken?
Das ist der Beweis dafür, dass es Ihnen – das hat Herr Gauland ja in seinem Gastbeitrag für die „FAZ“ beschrieben – überhaupt nicht um tatsächliche Problemlösung geht, sondern um die Anstachelung einer gesellschaftlichen Debatte und um das Durchsetzen eines rassistischen und menschenfeindlichen Weltbildes. Sie sollten sich wirklich selber fragen – hier wurden ja viele Kolleginnen und Kollegen attackiert, weil sie beispielsweise kein Jura studiert haben oder vielleicht noch jünger an Jahren sind –: Was hätte dieser Roman Reusch mit Anfang 20, am Beginn seines Jurastudiums davon gehalten, einen solchen Gesetzentwurf lesen zu müssen? Hätte er sich nicht möglicherweise dafür geschämt, mit einer solchen Radikalität konfrontiert zu sein?
Die Erfahrungen, die die Beamtinnen und Beamten jeden Tag sammeln, sollten Anlass sein, dass wir tatsächlich in der Sache miteinander diskutieren, aber nicht, dass wir Frust zur obersten Leitmotivation unseres politischen Handelns erheben. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf in Gänze abzulehnen.
Vielen Dank.