Wir haben schon im Koalitionsvertrag den Start einer Qualitätsoffensive im BAMF festgeschrieben. Im Übrigen ist auch im Masterplan des Bundesinnenministers entgegen der Auffassung der Antragsteller eine Qualitätssicherung im Asylverfahren vorgesehen. Das halten wir im Übrigen auch für sehr wichtig, und zwar aus zwei Gründen: zum einen zur Stärkung des Vertrauens in die Rechtmäßigkeit der BAMF-Entscheidungen und zum anderen zur Beschleunigung der Verfahren durch konstruktive Qualitätshinweise an einzelne Außenstellen und Bearbeiter.
Ich will auf ein paar Punkte eingehen, die Sie angesprochen haben, Frau Kollegin Amtsberg. Sie sprechen 37 Einzelmaßnahmen an. Wir haben einen Großteil davon weitgehend umgesetzt, einen nicht unerheblichen Teil umgesetzt, und andere wollen wir aus guten Gründen nicht umsetzen. Ich zähle beispielhaft ein paar Maßnahmen auf – das trägt vielleicht zum Erkenntnisgewinn bei –:
Asylsuchende werden seit Herbst 2016 bundesweit flächendeckend frühestmöglich erkennungsdienstlich behandelt und zentral registriert.
Die Sachentscheidungen im Asylverfahren werden mittlerweile wieder grundsätzlich von den Mitarbeitern getroffen, die auch die Anhörung durchgeführt haben. Eine vollständige Rückkehr zur Einheit von Anhörern und Entscheidern wird angestrebt.
Eine effektive Qualitätssicherung ist durch stichprobenweise Überprüfungen bereits gewährleistet. So werden im Umfang von 10 Prozent die täglichen Aktenlagen, die täglichen Anhörungen und die täglichen Abschlussarbeiten anhand von Checklisten in Außenstellen kontrolliert.
Zudem werden alle Bescheide, das heißt nicht nur Asylbescheide, sondern auch Widerrufsbescheide, zu 100 Prozent vor Zustellung überprüft.
Regelmäßige stichprobenartige Überprüfungen erfolgen zudem seitens der BAMF-Zentrale durch monatliche Stichprobenüberprüfungen.
– Herr Baumann, das stimmt doch wieder nicht, was Sie in Ihrem Zwischenruf sagen. Nehmen Sie doch einfach mal die Dinge zur Kenntnis. Lautstärke ersetzt keine Argumente. Hören Sie doch zu! Wir haben gehandelt.
Deswegen sind die Zustände andere als die, die Sie ständig beschreiben.
Ich will in einem Punkt widersprechen, Frau Amtsberg – diese Forderung werden wir nicht aufgreifen –: Auf die Durchführung von Dublin-Verfahren kann auch dann nicht verzichtet werden, wenn die Überstellung „voraussichtlich ausweglos“ erscheint, da die Dublin‑III-Verordnung unmittelbar geltendes Recht ist.
Ich will zusammenfassend sagen: Die geforderte umfassende Reform im BAMF ist bereits eingeleitet. Sie wird konsequent weitergeführt. Wir als CDU/CSU werden diesen Weg – da können Sie sich sicher sein – konstruktiv und kritisch begleiten.
Danke schön.