Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mehr als zwei Schuljahre sind sächsische Neuntklässler ihren Bremer Altersgenossen im Lesen voraus. In strukturschwachen Landkreisen wurde in den letzten Jahren jede zehnte Grundschule geschlossen. In Regensburg kommen auf 100 Bewerber 118 Ausbildungsplätze, in Oberhausen nur 76. Das Abitur ist zwischen den deutschen Bundesländern nicht mehr vergleichbar; das sagt das Bundesverfassungsgericht. Dabei ist Bildung der Schlüssel für gleichwertige Lebensverhältnisse im gesamten Land.
Ohne gute Schulen wird kaum eine Region künftig neue Familien, geschweige denn neue Betriebe ansiedeln können.
Nun hat die Bundesregierung eine Kommission zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse eingesetzt, an der die Bildungsministerin gar nicht beteiligt ist. Frau Karliczek, warum eigentlich nicht? Sechs Projektgruppen wird es geben, von denen sich aber keine im Kern den Bildungschancen widmet.
Die Bildungschancen in Deutschland dürfen künftig nicht mehr davon abhängen, wo ein junger Mensch zur Schule geht.
Auch der Wechsel, der Umzug von einem Bundesland in ein anderes darf keine Zumutung mehr sein für junge Familien.
Wir wollen weltbeste Bildung für jeden, in den großen Städten, aber auch auf dem flachen Land, von Aachen bis Görlitz. Das ist unser Anspruch.
Viele Lösungen liegen ja auf der Hand. Ein aktuelles Beispiel ist die Diskussion rund um das Kooperationsverbot. Es ist gut, dass die Bundesregierung jetzt grundsätzlich bereit ist, das Grundgesetz zu ändern. Gleichzeitig stehen Sie gleich dreifach auf der Bremse bei den Verhandlungen.
Erstens. Die Bildungsinvestitionen des Bundes dürfen natürlich keine Eintagsfliege sein. Sie sind eine Daueraufgabe. Die Schulen brauchen Verlässlichkeit. Das muss diese Grundgesetzänderung ermöglichen.
Zweitens. Die Schulen brauchen – erst recht in Zeiten der Digitalisierung – eine ordentliche Ausstattung. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass die vielen Milliarden des Bundes wirklich vor Ort bei den Schulen, auch bei den Berufsschulen, ankommen.
Sie dürfen nicht hängen bleiben an den klebrigen Fingern der Landesfinanzminister. Das ist ein Fehler, der beim BAföG und beim Hochschulpakt passiert ist. Derselbe Fehler droht nun auch beim „Schlechte-Kita-Gesetz“.
Auch bei dieser Grundgesetzänderung weigern Sie sich bisher, die verbindliche Zusätzlichkeit der Bundesmittel festzuschreiben.
Dritter Punkt. Wo Bildung draufsteht, muss natürlich auch Qualität drin sein. Wir brauchen einheitliche Standards, verbindliche Ziele und zwischen den Bundesländern vergleichbare Abschlüsse und Noten.
All das sind keine überzogenen Fantasien der Opposition, sondern ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit für gute Bildung. Sie brauchen, liebe Bundesregierung, für Ihre Grundgesetzänderung eine Zweidrittelmehrheit hier im Deutschen Bundestag. Wir sind weiterhin sehr gesprächsbereit. Aber das setzt voraus, dass auch Sie sich bewegen. Wenn wir hier über gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land diskutieren, dann gehört Bildung ins Zentrum der Debatte.