Herr Minister, meine Frage ist folgende: Schon bevor der Gesetzentwurf eingebracht wurde, haben Sie immer die Bedingung gestellt, dass Netzausbau vor Ausbau erneuerbarer Energien geht. Ich möchte Sie fragen, wie das bei den Sonderausschreibungen – zwei mal vier Gigawatt für Solar und Wind – abgesichert ist. Bedeutet das, dass dort, wo keine Netzanschlüsse vorhanden sind, kein weiterer Ausbau stattfindet, oder wie muss man sich den Vollzug der Sonderausschreibung vorstellen?
PVizepräsident Thomas Oppermann: Herr Minister.