Zunächst einmal ist es so, dass wir selbstverständlich ein Interesse daran haben, dass Bürgerenergieprojekte zum Zuge kommen, das heißt, dass sie auch gebaut werden. Das ist der entscheidende Punkt. Bisher war es so, dass man keine Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz brauchte und dass es keine Deadline gab, bis wann die Anlage errichtet werden muss. Deshalb sind bis zu 90 Prozent der Projekte von Bürgerenergiegenossenschaften in den Jahren bis 2017 zwar bezuschlagt worden, aber bis heute nicht realisiert worden. Ich gehe davon aus, dass wir uns auch um das Schicksal dieser Zuschläge kümmern müssen; denn die Anlagen könnten ja jederzeit gebaut werden, wenn eine entsprechende Genehmigung vorliegt.
Die zweite Frage ist, inwieweit es in anderen Bereichen Erleichterungen geben soll. Da bitte ich um Verständnis, dass wir uns zunächst einmal anschauen, was denn mit den bezuschlagten, aber noch nicht gebauten Projekten ist. Danach können Sie diese Vorschläge gerne in die Debatte einbringen.
Im Übrigen ist es so: Wir haben das Gesetz deshalb so spät eingebracht, weil wir es mit dem Parlament, das heißt, mit den Koalitionsfraktionen, im Vorfeld gründlich erörtert haben.
Ich gehe davon aus, dass in der parlamentarischen Beratung genügend Zeit bleiben wird, damit die Opposition, auch Ihre Fraktion, mit weiteren zielführenden Vorschlägen die Debatte bereichern kann.