Die Zahl, wie viele das sind, muss ich Ihnen nachreichen. Ich muss allerdings – Sie haben es eben kurz durchscheinen lassen – Ihre Behauptung, dass das Elterngeld oder das Elterngeld Plus jederzeit angerechnet wird, korrigieren. Vollständig angerechnet wird es nur bei denjenigen, die vorher keinerlei Erwerbseinkommen hatten. Diejenigen, die vor der Geburt trotz Erwerbsarbeit im SGB-II-Bezug waren, erhalten trotzdem Elterngeld Plus. Aber die genauen Zahlen liefere ich Ihnen nach.
PPräsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Die letzte Frage zu Ihrem Bericht hat die Kollegin Dr. Kappert-Gonther von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.