Sehr geehrter Herr Kollege, ich danke Ihnen ganz herzlich für die Frage, weil sie mir die Möglichkeit gibt, intensiver darzulegen, dass es eben nicht so ist, wie Sie es darstellen, dass nämlich Bewerbern aus sicheren Herkunftsländern kein ordnungsgemäßes und rechtsstaatliches Verfahren zuteilwird. Das Gegenteil ist der Fall: Selbstverständlich bleibt es auch bei Bewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten bei einer Individualprüfung. Jeder einzelne Asylantrag wird natürlich individuell geprüft. Nur die Verfahren sind etwas verkürzt. Das ist durchaus auch ein Vorteil.
Es besteht natürlich auch für Bewerber aus sicheren Herkunftsstaaten die Möglichkeit, gegen einen negativen Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu klagen, sich mit allen rechtsstaatlichen Mitteln, die auch anderen abgelehnten Bewerbern zur Verfügung stehen, zur Wehr zu setzen. Es stimmt also nicht, was immer fälschlicherweise behauptet wird, nämlich dass Bewerber aus Ländern, die als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden, kategorisch gar kein Verfahren bekommen oder dass deren Anträge pauschal abgelehnt werden. Das Gegenteil ist der Fall. Es bleibt bei einer individuellen Prüfung, selbstverständlich auch bei vulnerablen Personen.
Es ist uns ein wichtiges Anliegen – und wir werden dieses Anliegen demnächst konkret umsetzen –, nicht nur die Rechtsberatung für vulnerable Personen, sondern auch die Asylverfahrensberatung insgesamt deutlich zu verbessern. Da passiert schon sehr viel Gutes in den Erstaufnahmeeinrichtungen, gerade in den neuen AnKER-Einrichtungen, die mittlerweile in Betrieb sind. Wir können sicherlich für eine neutrale und unabhängige Beratung noch mehr tun. Aber ich sage ganz offen: Die Beratung muss auch in die Richtung gehen, dass gerade den Personen, bei denen von vornherein und mit großer Wahrscheinlichkeit klar ist, dass der Asylbescheid negativ sein wird, sehr frühzeitig Perspektiven einer freiwilligen Rückkehr in das Heimatland – auch mit finanzieller Hilfe – eröffnet werden.
Es geht also nicht nur darum, Asylverfahrensberatung in die Richtung zu betreiben, dass man die Verfahren möglichst in die Länge zieht und möglichst alle rechtsstaatlichen Mittel ausschöpft. Vielmehr sollte Asylverfahrensberatung nach unserer Auffassung auch in die Richtung gehen, dass man frühzeitig Perspektiven einer Rückkehr in das Heimatland aufzeigt.
Wie gesagt, es bleibt bei einer individuellen Prüfung der Anträge auch aller Bewerber aus sicheren Herkunftsstaaten. Aber ich bin der Überzeugung, dass es gerade vor dem Hintergrund der starken Belastung und der hohen Anzahl an noch offenen Verfahren durchaus sachgerecht ist, dass wir die Kapazitäten im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf die Länder fokussieren, bei denen die Anerkennungsquoten deutlich höher sind als bei den vier genannten Ländern Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien.
Aus meiner Sicht ist durchaus auch wichtig, zu erwähnen, dass diese vier Länder selbst den Wunsch geäußert haben, als sicheres Herkunftsland eingestuft zu werden. Es ist sehr wohl eine gewisse Anerkennung der Entwicklung in diesen Ländern, wenn man sie als sichere Herkunftsländer einstuft. Das gilt aus meiner Sicht auch für die drei Maghreb-Länder. Natürlich gibt es da in rechtsstaatlicher Hinsicht noch Defizite; das möchte ich gar nicht leugnen. Aber es gibt in diesen drei Maghreb-Ländern, wie schon von mir ausgeführt – das wird durch die entsprechenden Länderberichte des Auswärtigen Amtes untermauert –, keine strukturelle Gruppenverfolgung. Es besteht die Möglichkeit, das dortige Justizsystem in Anspruch zu nehmen.