Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ist der heute in erster Lesung eingebrachte Gesetzentwurf der abschließende Schritt in Fragen der Steuerung und Ordnung in der Migrationspolitik? Nein. Ist das der entscheidende, abschließende Schritt, mit dem wir sicherstellen, dass Menschen, die keinen Anspruch und letztlich keine Chance auf Schutz haben, gewiss nicht hierherkommen? Nein. Das müssen wir feststellen, wenn wir ehrlich sind. Ist das jetzt ein Grund, aufzutrumpfen oder Genugtuung zu empfinden oder euphorisch zu sein, weil uns das gelingt? Nein. Ist es aber andererseits, wie suggeriert wird, die Abschaffung des individuellen Anspruchs auf Asyl? Nein, gewiss ist es das auch nicht.
Ich plädiere da für viel Ehrlichkeit; denn es ist – wir wissen es genau – ein hochemotionales, hochkontroverses Thema. Wir sehen es an den Kräfteverhältnissen im Bundesrat. Wir sehen es innerhalb der Fraktionen, auch innerhalb derjenigen, die diesen Gesetzentwurf wahrscheinlich mehrheitlich ablehnen werden. Ich selbst habe es im Zusammenhang mit meinem politischen Förderer erlebt, der in den 1990er-Jahren aktiv war, als wir das Asylrecht reformiert haben und im Zuge dessen das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten eingeführt wurde. Er rang damit und wurde Mitglied der SPD. Wir sprechen also über ein kontroverses Thema. Dass es kontrovers ist, ist nicht das Problem. Die Frage ist aber, wie wir darüber miteinander sprechen und was wir einander vorwerfen.
Im Kern geht es – so denke ich, und so sehen wir es – darum, dass wir ein Signal an diejenigen aussenden, die de facto keinen Anspruch und keine Chance haben, hier als Asylbewerber, als Flüchtlinge anerkannt zu werden, die sich aber immer noch in ebendieser Hoffnung hierherbewegen. Wir sind davon überzeugt, dass es nicht Sinn einer Asylpolitik sein kann, Menschen diese Hoffnung zu machen. Das ist eine Illusion, und es ist aus unserer Sicht nicht verantwortungsbewusst, diese Hoffnung zu nähren.
Vielmehr ist es sinnvoll, in einem Gesamtpaket ohne Scheuklappen und ohne Isolation dieses zu betrachten. Damit ist der Schritt heute, diese vier Länder zu sicheren Herkunftsländern zu machen, gleichzeitig sinnvollerweise damit verbunden, die Gesamtkonzeption von Migrationspolitik zu denken und auch die Frage des Einwanderungslandes und eines Einwanderungsgesetzes als höchst virulent und aktuell zu begreifen.
Ich denke, wir bewegen uns hier nicht als Technokraten der Migration – das ist in diesem Fall auch gut –, sondern wir sollten uns die betroffenen Menschengruppen anschauen. Das sind mindestens vier, wenn nicht fünf. Da sind zum einen – es wurde eben angesprochen – diejenigen, die tatsächlich Verfolgung erfahren, die schutzbedürftig sind. Unsere Aufgabe ist es, im Rahmen dieser Gesetzgebung sicherzustellen, dass diejenigen hier tatsächlich Schutz finden; denn Ziel dieser Gesetzgebung ist es nicht – das war auch nicht so in anderen Fällen der Deklaration als sichere Herkunftsstaaten –, die Anerkennungsquote zu senken. Das ist nachweislich nicht der Fall. Aber wir haben zu gewährleisten – das ist nachweislich Aufgabe des BAMF und des Bundesinnenministeriums –, dass die vereinbarte spezielle Rechtsberatung für besonders vulnerable Gruppen Realität wird. Das BAMF muss liefern, und wir erwarten, dass es liefert.
Die zweite Gruppe, die unsere Beachtung verdient, sind diejenigen aus diesen Ländern, die – deshalb enthält dieser Gesetzentwurf eine Stichtagsregelung – hier schon erwerbstätig sind, die eine Ausbildung durchlaufen oder die einen solchen Vertrag bis zum Stichtag abgeschlossen haben. Es wäre ja irrsinnig, diesen nicht die Möglichkeit zu geben, als Integrierte in den Arbeitsmarkt, als in Ausbildung Integrierte dieses Land nicht wieder verlassen zu müssen. Das berücksichtigen wir in diesem Gesetzentwurf.
Eine dritte Gruppe ist zu beachten – sie ist heute nicht das Thema –; aber ich glaube, für einen gesamtheitlichen Blick sollten wir darauf achten. Es gibt schon seit Jahrzehnten viele Menschen aus diesen Ländern in Deutschland, besonders Marokkaner, aber nicht nur diese. Sie haben aber in der Vergangenheit nicht wirklich Angebote von Integrationspolitik von uns erfahren. Wir sollten in dem Gesamtzusammenhang auch sie nicht aus dem Blick verlieren.
Dazu kommt eine vierte Gruppe. Es kann nicht sein – wie ich versuche zu erläutern –, dass wir diejenigen, die in den genannten Ländern wirtschaftlich, akademisch, beruflich keine Perspektive haben, über das Asylrecht hierherholen. Das kann für uns keine Antwort und keine Lösung sein. Weil das so ist, ist aber unsere Verantwortung diejenige, ihnen in ihren Ländern Perspektiven zu eröffnen. Wir sollten schauen, mit welchen Instrumentarien es eben nicht dauerhaft Massenarbeitslosigkeit von gut ausgebildeten Tunesierinnen und Tunesiern gibt. Das eine funktioniert nicht ohne das andere.