Ich jedenfalls teile Ihre Befürchtungen nicht; denn natürlich ist es jedem unbenommen in dem Verfahren in aller Ausführlichkeit darzulegen, weshalb er persönlich doch einer individuellen Verfolgung aus politischen, ethnischen, sexuellen oder religiösen Gründen unterliegt. Das kann er ja in diesem Verfahren tun, das ihm offensteht. Er muss nur in der verkürzten Frist Klage erheben. Aber im Verfahren hat er genau die gleiche Zeit wie der andere auch, seine Gründe darzutun. Von daher verstehe ich Ihren Einwand – das hoffe ich jedenfalls –, teile ihn aber nicht.
Jetzt habe ich nur noch wenig Zeit. Ich will noch einen Punkt hinzufügen, nachdem Sie, Frau Kollegin Amtsberg, sagten: Wir sollten nicht zu viel Zeit und Energie verschwenden und uns nicht immer und immer wieder mit diesem gleichen Thema der sicheren Herkunftsländer beschäftigen. – Es ist aber doch ein Anliegen der Grünen, sich genau denjenigen zuzuwenden, punktgenau sozusagen, die wirklich schutzbedürftig sind. Und das können wir doch eigentlich besser,
wenn wir uns – auch im Rahmen unserer Integrationsbemühungen – punktgenau auf diejenigen konzentrieren können, die unseres Schutzes wirklich bedürfen. Das ist auch das, was die FDP – die Grünen übrigens auch – mit dem Konzept eines Einwanderungsgesetzbuches, in dem auch ein integrationspolitisches Leitbild enthalten ist, will.
Aus diesem Grunde –