Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Man kann vorweg sagen: Wir haben im parlamentarischen Verfahren ein richtig gutes Gesetz noch besser gemacht.
Mit dem Gesetz kommt der soziale Arbeitsmarkt in Deutschland. Das hat die SPD durchgesetzt.
Wir schaffen damit Teilhabe durch Arbeit für Menschen, die sehr lange draußen sind und die deshalb keine Chancen mehr auf dem ersten Arbeitsmarkt haben. Wir nehmen sehr viel Geld in die Hand, liebe Beate Müller-Gemmeke. Dann muss dieses Geld gerade für diejenigen eingesetzt werden, die trotz bestmöglicher anderweitiger Förderung keine Perspektive auf dem ersten Arbeitsmarkt haben.
Das muss zielgenau sein. Ich glaube, dass wir das im parlamentarischen Verfahren noch besser hinbekommen haben, weil wir den Jobcentern mehr Flexibilität vor Ort geben. Wer in den letzten sieben Jahren sechs Jahre im Leistungsbezug war, wird gefördert. Es gibt aber Ausnahmeregelungen für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern und für Schwerbehinderte. Damit sind wir in der Lage, genau diejenigen zu erreichen, die gerade diese Unterstützung brauchen.
Wir wollen gute Arbeit fördern. Deswegen wollen wir die ganze Palette der möglichen Arbeitgeber erreichen: Kommunen, Sozialverbände, Privatwirtschaft, insbesondere das Handwerk. Deswegen ist es richtig und notwendig gewesen, dass wir im parlamentarischen Verfahren die Orientierung am Tariflohn durchgesetzt haben, und zwar dort, wo Tariflöhne gezahlt werden.
Wir wollen sinnvolle Arbeit fördern. Deswegen ist es richtig, dass die Kriterien Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und Wettbewerbsneutralität wegfallen. Wir wollen keine bürokratischen Lösungen mehr durch das Bundesverwaltungsamt, sondern einen örtlichen Konsens mit den Sozialpartnern. Deswegen stärken wir die Rolle der Sozialpartner im Verfahren noch einmal.
Wir wollen die Leute, die für das Instrument infrage kommen, schon vor der Teilnahme optimal und individuell fördern. Es muss immer genau geprüft werden: Ist das tatsächlich die richtige Förderung? Wer ist tatsächlich der richtige, der passende Arbeitgeber? Ich halte die Diskussion über die Freiwilligkeit für ziemlich abstrakt; denn in der Praxis wird es niemanden geben, der einen Arbeitgeber oder einen potenziell Beschäftigten dazu zwingt, einen bestimmten Arbeitsplatz zu besetzen. Vielmehr wird es darum gehen, für jeden den optimalen Arbeitgeber bzw. optimalen Beschäftigten, den optimalen Arbeitsplatz zu finden.
Wir wollen auch während des Einsatzes des Instruments die optimale individuelle Unterstützung, eine beschäftigungsbegleitende Betreuung, und zwar individuell und ganzheitlich. Dazu gehört auch das Thema Qualifizierung. Deswegen ist es richtig, dass wir das nicht davon abhängig machen, ob sich der Arbeitgeber beteiligt.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten steht die individuelle Unterstützung im Vordergrund. Das gilt übrigens auch für die Qualifizierung. Deswegen bin ich über das verwundert, was die FDP hier erzählt hat. Wir waren es doch, die in der letzten Legislaturperiode Weiterbildungsprämien im SGB II eingeführt haben.
Wir sind es jetzt, die den Budgetdeckel für die §§ 16e, f und h im SGB II abschaffen. Das Ganze muss natürlich finanziell hinterlegt werden. Auch hier wundere ich mich. Als ihr das letzte Mal regiert habt, wurde der Eingliederungstitel massiv gekürzt. Wir sind es jetzt, die – damit diese Förderung ermöglicht wird – den Eingliederungstitel, den Verwaltungstitel und den Passiv-Aktiv-Transfer erhöhen und damit Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren.
Endlich haben wir es geschafft. Der soziale Arbeitsmarkt kommt. Wir packen die verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit an.