Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für die Kinder, für die Eltern und für die Familien in Deutschland, heute ist ein guter Tag für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Deutschland, und heute ist auch ein guter Tag für die Koalition aus CDU, CSU und SPD; denn wir beschließen heute eines der zentralen Entlastungsprojekte dieser Legislatur.
Wir sind verlässlich und halten das, was wir versprochen haben,
nämlich eine Entlastung in Höhe von rund 10 Milliarden Euro pro Jahr und von knapp 35 Milliarden Euro bis ins Jahr 2022. Das ist ein kräftiger Schluck aus der Pulle, und das werden viele Bürgerinnen und Bürger spüren, wenn sie am Ende des Jahres mehr Geld in der Tasche haben.
Wir erhöhen erstens das Kindergeld und den Kinderfreibetrag. Dieses Geld landet sofort in den Taschen der Familien.
Man muss den Familien in Deutschland sagen, dass die AfD das Kindergeld gar nicht haben will. Herr Gottschalk hat in der ersten Lesung darauf hingewiesen, dass man das Kindergeld vielleicht gar nicht braucht. In Ihrem Wahlprogramm kommt der Begriff „Kindergeld“ übrigens nicht vor.
Auch eben haben wir wieder gehört, man müsste den Begriff eigentlich kritisieren. Das müssen die Menschen in Deutschland wissen. Wir machen genau das Gegenteil: Wir erhöhen das Kindergeld für die Menschen in Deutschland.
Wir erhöhen zweitens den Grundfreibetrag. Dieses Geld geben wir an alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zurück.
Drittens stellen wir Gerechtigkeit her, indem wir dafür sorgen, dass in den nächsten beiden Jahren die kalte Progression gar nicht erst entsteht. Diese ist nämlich unfair, und deshalb bekämpfen wir sie schon seit Jahren. Es gibt seit 2014 einen Beschluss – Olav Gutting, ein Kollege aus der CDU/CSU-Fraktion, hat sich dafür eingesetzt –, dass wir die Inflation für die nächsten beiden Jahre berechnen lassen und dann die Eckwerte, nicht nur den Grundfreibetrag, entsprechend so verschieben, dass die kalte Progression ausgeglichen wird, und das ist gut so.
Seit dem ersten Referentenentwurf hat die Opposition versucht, den Gesetzentwurf zu zerreden und die Entlastungen kleinzumachen. Da wurde zum Beispiel gesagt: Ihr macht nur das, was ihr verfassungsrechtlich müsst. – Das ist schlichtweg falsch.
Oder es wurde gesagt: Das sind doch nur „Brotkrumen“ – Zitat eines Kollegen der FDP aus der ersten Lesung –, die ihr verteilt; eine Aussage, die angesichts von 10 Milliarden Euro schlicht von Unkenntnis zeugt.
Liebe Opposition, gerne zeige ich Ihnen, warum das alles falsch ist; das ist sozusagen Servicekoalition für Sie. Fakt ist: Wir entlasten weit über den Betrag hinaus, der uns durch die Verfassung vorgeschrieben wird. Beim Kinderfreibetrag gehen wir deutlich über das hinaus, was die Bundesregierung in ihrem Existenzminimumbericht berechnet hat. Es wurde darauf hingewiesen: Statt der vorgeschriebenen Erhöhung um 108 Euro, erhöhen wir um 192 Euro. Das sind 80 Prozent mehr als vorgeschrieben.
Beim Kindergeld haben wir vor Jahren entschieden, dass, obwohl das Verfassungsgericht nichts sagt, das Kindergeld entsprechend angehoben wird. Auch hier machen wir sehr viel mehr, indem wir das Kindergeld um 10 Euro erhöhen werden.
Zum Mitschreiben: Von den 10 Milliarden Euro, die im Gesetzentwurf vorgesehen sind, hat die Koalition rund 6 Milliarden Euro, also 60 Prozent, zusätzlich obendrauf gesetzt. Das ist eine gute politische Leistung. Sie kann sich sehen lassen. Deswegen stimmen wir heute dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu.
Aber es geht nicht nur um nackte Zahlen. Die Experten in der Anhörung am Montag haben bestätigt: Es bleibt konkret etwas im Geldbeutel der Menschen in Deutschland hängen.
Nun hört sich das alles – 10 Milliarden, 35 Milliarden, Anhebung des Kindergeldes und anderes – relativ abstrakt an. Was bedeutet das eigentlich für die einzelne Familie? Ich möchte das an zwei Beispielen aufzeigen.
Nehmen wir ein Elternpaar mit zwei Kindern. Beide Eltern sind berufstätig und verdienen im Jahr 40 000 Euro.
– Jeweils, das habe ich gerade gesagt. – Durch das, was wir heute beschließen, spart diese Familie im Jahr 2020 – halten Sie sich fest – über 600 Euro. Wir verringern deren Steuerlast um knapp 8 Prozent. Das ist eine richtig gute Leistung, die wir und die Regierung bringen.
Nun kann man natürlich einwenden, dass das ein Extremfall ist, dass das Menschen sind, die viel Steuern bezahlen und entsprechend viel davon profitieren.
Nehmen wir ein zweites Beispiel. Wieder eine Familie mit zwei Kindern. In diesem Fall verdient ein Elternteil 40 000 Euro, und das andere Elternteil kümmert sich Vollzeit um die Kinder. Für diese Familie bedeuten die Maßnahmen, die wir heute beschließen, im Jahr 2020 eine Entlastung um über 450 Euro, die insbesondere bei dieser Familie sehr gut ankommt.
Wir wollen in die Familien in Deutschland investieren, und wir reduzieren deren Steuerlast durch das, was wir heute beschließen. Beide Beispiele zeigen im Übrigen: Das sind keine Brotkrumen, sondern das ist eine richtige Entlastung, die die Familien in Deutschland spüren werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb beschließen wir heute keine Kleinigkeit. Das zeigen nicht nur diese beiden Beispiele – das haben wir auch in der Anhörung am Montag von den Sachverständigen gehört. Wir machen das nicht, weil die Verfassung uns das vorschreibt; denn wir tun mehr als das. Wir machen das, weil die Entlastung der Steuerzahler und der Familien in diesem Land wichtig ist – wichtig deshalb, weil die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land von der guten Konjunktur und von den gefüllten Staatskassen profitieren sollen, wichtig deshalb, weil Mütter und Väter, die ohnehin schon die schwerste Aufgabe überhaupt haben, bei dieser auch unterstützt werden müssen.