Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einen wunderschönen guten Morgen! Wir beraten heute in den frühen Morgenstunden einen Gesetzentwurf der Bundesregierung und einen nachträglichen Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen der Union und der ehemaligen Arbeiterpartei SPD. Hier soll eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2017 in nationales Recht umgesetzt werden, die bereits in weniger als acht Wochen, also im Januar 2019, in Kraft treten soll. Das ist relativ kurzfristig. Wenn Sie mich fragen: Das hätte man frühzeitiger einstielen können.
Worum geht es hier? Um Verbriefungen, eine Änderung des Kreditwesengesetzes, KWG. Verbriefungen können etwas sehr Positives sein. Aber die Verbriefungen waren vor gut zehn Jahren auch schuld daran, dass wir in eine massive Finanzkrise gestürzt wurden. Es ist sehr interessant, jetzt zu beobachten, dass die EU offensichtlich Verbriefungen wieder goutiert. Man möchte einen einheitlichen Rahmen schaffen, einen Rahmen, der den Binnenmarkt reguliert. So etwas kann durchaus sinnvoll sein.
Durch das Instrument der Verbriefung – um es für die, die jetzt zuhören und sich damit nicht so auskennen, zu erklären – hat man die Möglichkeit, Risiken, insbesondere auch Kreditrisiken, auf verschiedene Schultern zu verteilen. Das heißt, man hat die Möglichkeit, Kreditrisiken zu diversifizieren.
Kommen wir zur politischen Einordnung. Was passiert? Die EU drängt immer mehr, sich von Kreditrisiken zu trennen. Die Banken sollen sich von ihren Kreditrisiken trennen, Stichwort „Risikoabbau“. So werden allerdings Banken der Möglichkeit beraubt, an wertberichtigten Krediten durch Wertaufholung zu partizipieren. Die Banken werden gedrängt, Kreditrisiken an Investoren abzutreten, zu verkaufen. Insbesondere angelsächsische Finanzinvestoren sind in der Vergangenheit nicht immer sehr zimperlich mit ihren Kreditnehmern, den Schuldnern, umgegangen.
Stellen wir uns das deutsche Bankgewerbe vor; es betreut sehr stark den deutschen Mittelstand. Daran hängen sehr viele Arbeitsplätze. Wenn ein Unternehmen notleidend geworden ist und zum Sanierungsfall wird, sind die deutschen Banken in der Vergangenheit bei der Begleitung im Sanierungsfall immer sehr großzügig gewesen, um Arbeitsplätze zu sichern und Unternehmen zu erhalten. Diese Möglichkeit und auch die Möglichkeit der Wertaufholung werden hier genommen.
Wir haben jetzt diesen Antrag vorliegen, und wir fragen die Bundesregierung: Hat die Bundesregierung überhaupt eine Strategie? Möchte sie ein Trennbankensystem, möchte sie damit Risikodiversifizierung? Möchte sie Global Player haben? Auf diese Fragen sehen wir in der Vorlage überhaupt keinen Ansatz. Wir sagen ganz klar: Wir enthalten uns hier. Wir wünschen uns von unserer Bundesregierung ein bisschen mehr Strategie an dieser Stelle.
Vielen Dank.