Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Liebe Gäste! Frau Staatssekretärin, vielen Dank für Ihren Vortrag. Ich bin jetzt überschüttet worden mit einer ganzen Fülle von Zahlen, die mir vorher nicht vorgelegen haben. Das müsste ich jetzt eigentlich in meinem Vortrag einbauen; ich werde versuchen, das Beste daraus zu machen.
Mir geht es um den Fonds „Deutsche Einheit“, das Sondervermögen zur Sanierung der fünf neuen Länder nach der Wiedervereinigung unseres Vaterlandes. Dies wurde unter anderem über die Verteilung der Umsatzsteuer geregelt. Nach der Tilgung bis Ende 2018 verzichtet der Bund mit diesem Gesetzentwurf auf Umsatzsteuereinnahmen zugunsten der Länder und Kommunen bzw. gibt diese zurück. Für den Bund bedeutet das 2019 rund 6,1 Milliarden Euro und danach jährlich circa 2,2 Milliarden Euro Mindereinnahmen. Damit entlastet der Bund die Länder über die Umsatzsteuerverteilung, um sich an den Kosten der Integration der Flüchtlinge zu beteiligen. Dies soll mit diesem Entwurf um ein Jahr verlängert werden. Das Volumen wurde genannt: 3,7 Milliarden Euro.
Hauptanlass für das Gesetz ist die absehbare Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“. Das finden wir gut und richtig. Schuldentilgung ist immer der richtige Weg. Die finanzielle Entlastung der Länder und Kommunen bei der Integration von Flüchtlingen ist das Hauptproblem. Wir als AfD fordern, die fortgesetzte Beteiligung des Bundes an den Integrations- und Betreuungskosten der Länder und Gemeinden zu beenden.
Zur Finanzierung schlage ich eine Anhebung der 15-prozentigen Beteiligung der Kommunen am Lohn- und Einkommensteueraufkommen des Bundes auf 20 Prozent vor.
Das wäre eine Lösung. Zusätzlich hat die AfD vorgeschlagen, auch den Investitions- und Tilgungsfonds abzufinanzieren, und zwar durch eine Auflösung der Asylrücklage, die sage und schreibe über 30 Milliarden Euro beträgt. Die Gemeinden, die die Hauptlasten der Flüchtlingskrise zu tragen haben, werden am wenigsten entlastet: nur um 2,3 Milliarden Euro in 2019, danach gar nicht mehr.
Die AfD vertritt generell das Subsidiaritätsprinzip. Die kleinste Einheit, also hier die Kommunen, die die Hauptlast der Kosten für die Flüchtlinge tragen, müssten daher den Löwenanteil aus der Auflösung des Sondervermögens erhalten. Die Alimentierung der Flüchtlinge im Inland ist der falsche Weg. Die richtige Lösung wäre: Remigration der nicht aufenthaltsberechtigten Migranten, eine Grenzschließung Deutschlands und die Nichtunterzeichnung des unsäglichen Global Compact for Migration.
Alle reden über Fluchtursachenbekämpfung. Die größte Fluchtursache und Anziehungskraft sind die Sozialleistungen und die Rundum-Sorglos-Pakete,
die hierzulande für Migranten bereitgehalten werden, insbesondere die Wahlleistungen für Migranten, die endlich in Sachleistungen umgewandelt werden müssen.
Zum großen Teil werden diese Wahlleistungen ins Ausland überwiesen. Viele Staaten sind darüber glücklich.