Herr Kollege, es ist immer ganz schwierig, Einzelelemente aus sozialen Sicherungssystemen anderer Länder eins zu eins zu übertragen, weil man den Gesamtzusammenhang sehen muss. Wie Sie wissen, gibt es im Bereich der privaten Altersvorsorge in Schweden einen Staatsfonds und ein Obligatorium, aber keine mitverdienende Versicherungswirtschaft, um ein Beispiel zu nennen. Der schwedische Wohlfahrtsstaat macht eine ganz andere Steuerpolitik als der deutsche Staat, die stärker am Bürgerstatus und weniger am Erwerbsstatus in der Sozialversicherung ansetzt. Das heißt, die einzelnen wohlfahrtsstaatlichen Modelle sind immer von der jeweiligen Fahrtrichtung abhängig. Deshalb kann ich Ihnen nicht versprechen, dass wir Dinge eins zu eins übertragen. Aber ich bin gerne bereit, über flexible Übergänge zu reden. Wenn wir über flexible Übergänge reden, dann in beide Richtungen. Wenn der Erkenntnisfortschritt Ihrer Partei darin besteht, dass sie inzwischen nicht mehr für eine weitere Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters ist, dann kann ich sagen: Im Himmel ist mehr Freude über einen reuigen Sünder als über 100 Gerechte.
„99 Gerechte“ heißt es korrekt, um die Bibel zu zitieren, Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis.