Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn das Grundgesetz geändert wird, dann ist das in der Regel ein sehr wichtiger Tag für das Parlament. Ich freue mich, dass wir heute hier zusammengekommen sind, um diese Grundgesetzänderung zu beschließen.
Im Jahr 2006 wurde im Grundgesetz ein sehr striktes Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildungspolitik festgeschrieben. Dem Bund wurde im Wesentlichen quasi verboten, Geld in Bildung, Geld in die Schulen zu investieren. Die Jahre danach haben gezeigt, dass das zu weitgehend war. Ich darf zwei Sätze aus dem Jahr 2012 aus diesem Hause zitieren: Mehr Bildung geht nicht mit weniger Zusammenarbeit, erst recht nicht mit dem Verbot dazu! – Das Kooperationsverbot war ein Irrtum, den müssen wir bereinigen, und das geht nur gemeinsam!
Diese beiden Sätze, liebe Kolleginnen und Kollegen, stammen vom damaligen Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion und heutigen Bundespräsidenten, Frank-Walter Steinmeier, nachdem die SPD erstmals einen Antrag zur Abschaffung des Kooperationsverbots in dieses Haus eingebracht hatte – vor sieben Jahren.
Seitdem setzen wir uns im Bund und in den Ländern für genau die Grundgesetzänderungen ein, die uns heute zur Beschlussfassung vorliegen. Das war eine unserer zentralen Forderungen im Bundestagswahlkampf, und die SPD-geführten Länder haben schon im September 2017 einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat eingebracht. Ich darf festhalten: Die SPD ist die einzige Partei, die auf Bundes- und Landesebene seit vielen Jahren geschlossen für die Abschaffung des strikten Kooperationsverbotes im Bildungsbereich eintritt.
– „Geschlossen“, habe ich gesagt. – Ich bin froh, dass es uns nun gelingt, das Grundgesetz zu ändern; denn die Abschaffung des Kooperationsverbotes ist wichtig.
Für uns ist klar: Gerechte Bildungschancen dürfen nicht davon abhängen, wo man lebt oder wie viel Geld man hat, und gerechte Bildungschancen für alle dürfen nicht daran scheitern, dass wir vorhandenes Geld nicht ausgeben dürfen. Das wäre absurd.
Es ist schon interessant, dass die AfD die einzige Partei in diesem Hause ist, die das nicht verstehen will,
die offensichtlich das Ohr nicht an den Sorgen der Bürgerinnen und Bürger hat.
Bei Ihnen treten offensichtlich keine Bürger in der Bürgersprechstunde auf, die Ihnen sagen, dass die Verhältnisse in den Schulen dringend verbesserungsbedürftig sind. – Wir sehen das, und wir werden das auch ändern.
Wir beschließen heute eine wirklich wichtige Grundgesetzänderung, die es dem Bund erlaubt, künftig mehr in Bildung, in sozialen Wohnungsbau und in kommunalen Nahverkehr zu investieren. Das ist eine wirklich wichtige Unterstützung für viele Menschen in unserem Land, zum Beispiel für die vielen Pendlerinnen und Pendler, die jeden Tag mit Bus und Bahn zur Arbeit fahren, für Mieterinnen und Mieter, die bezahlbaren Wohnraum suchen, und auch für Lehrerinnen und Lehrer, die künftig mit modernerer Technik unterrichten können.
Wir stärken damit den sozialen Zusammenhalt in unserem Land. Wir sorgen auch für gleichwertigere Lebensverhältnisse. Dafür übernimmt der Bund eine Verantwortung, und dafür ändern wir unser Grundgesetz.
Dafür, um unser Grundgesetz zu ändern, gibt es hohe demokratische Hürden. Das ist gut und richtig so. Dass uns heute in einer durchaus grundlegenden Frage diese Einigung gelingt, bedeutet, dass unsere parlamentarische Demokratie gut funktioniert. Es ist ein gutes Zeichen, dass wir uns über Parteigrenzen hinweg einigen können, wenn es um die großen Fragen, die großen Herausforderungen unserer Zeit geht. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Um das zu erkennen, muss man nur mal einen Blick in die Parlamente anderer Länder werfen. Diesen Geist der Zusammenarbeit brauchen wir in Deutschland, aber auch in Europa. Wir können Dinge verändern, wenn wir zusammenarbeiten. Auch dafür steht der heutige Tag.
Ich finde, das ist auch und gerade deshalb ein wichtiges Signal, weil heutzutage Kompromissfähigkeit und das Schließen von Kompromissen in manchen Teilen der Bevölkerung fast als Beleidigung aufgefasst wird, jedenfalls nicht als einer Demokratie zugehörig empfunden wird. Das genaue Gegenteil ist der Fall: Das Finden von Kompromissen im Dienste aller, im Sinne aller, genau das ist das Wesen von Demokratie.
Was steht konkret im Bereich Bildung an? Mit dem DigitalPakt werden wir zusätzlich 5,5 Milliarden Euro in die Schulen unseres Landes investieren, damit sie technisch auf die Höhe der Zeit kommen. Es geht um moderne IT, schnelles Internet, neue Tablets.
Es geht um Bildung. Es darf nicht sein, dass wir ausgerechnet in der Schule unzureichende Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer haben. Wir können nicht warten, bis wir genügend junge Lehrerinnen und Lehrer haben, die Digital Natives sind. Wir müssen in Weiterbildung investieren.