Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, dass wir uns in diesem Hohen Hause einig sind, dass man, wenn man eine Zuständigkeit hat, zumal dann, wenn sie einem von der Verfassung zugewiesen wird, dann auch die Verantwortung dafür trägt, auch die Finanzverantwortung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bund war und ist nicht für den sozialen Wohnungsbau zuständig, der Bund war und wird nicht für die Bildung zuständig sein, der Bund war und wird nicht für Kindertagesstätten zuständig sein – dafür zuständig sind weiter Länder und Kommunen. Ich sage das deswegen, weil immer so gefragt wird, wenn wir da als Bund reingehen und mögliche Missstände beheben: Warum passiert dann an der anderen Stelle nichts?
Früher war immer die Entschuldigung: Die Länder und Kommunen haben nicht genug Geld. – Wie sehen die Realitäten hier und heute aus? Im letzten Jahr hatte die Gesamtheit der Länder einen Überschuss von über 14 Milliarden Euro, in diesem Jahr läuft der Überschuss der Länder auf 20 Milliarden Euro zu, der Überschuss der Kommunen auf über 10 Milliarden Euro. Davon träumt der Bund.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, am Beispiel „sozialer Wohnungsbau“ will ich deutlich machen, warum wir eine Grundgesetzänderung vornehmen und warum es, glaube ich, auch notwendig ist, das Prinzip der Zusätzlichkeit für den Investitionsbereich einzuführen. Es kann nämlich nicht sein, dass der Bund seit Jahren, seit Jahrzehnten Geld für den sozialen Wohnungsbau gibt, diese Mittel aber nicht für sozialen Wohnungsbau oder wenigstens zweckentsprechend eingesetzt werden und auch kein einziger Cent aus Landesmitteln mehr für die Förderung sozialen Wohnraums in die Hand genommen wird.
So stellen wir die Demokratie, den Föderalismus in Deutschland infrage.
Ja, im Rahmen der Föderalismuskommission I wurde 2006 eine Entflechtung vorgenommen, auch in diesem Bereich. Der Bund hat dann für den sozialen Wohnungsbau jedes Jahr 518 Millionen Euro gegeben, allein in der Zeit zwischen 2007 und 2013 3,6 Milliarden Euro. Dafür hätte man 50 000 Sozialwohnungen bauen können. Jeder kann die Liste, was die Länder gemacht haben, bei mir abrufen. Einige Länder haben in dieser Zeit keine einzige Sozialwohnung gebaut, auch nicht das Land, in dem sich der Deutsche Bundestag befindet, Berlin, und, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich könnte noch ein halbes Dutzend Länder dazu nennen.
Das ist – das sind nicht meine Worte, das sagte mal jemand – sehr unmoralisch.
Auf jeden Fall finde ich: Nachdem die Länder diese Aufgabe 2006 vollständig übertragen bekommen haben, haben sie gegen das Grundgesetz verstoßen; das, finde ich, muss an dieser Stelle auch einmal gesagt werden.
Das ist dann geändert worden im Zusammenhang mit dem Fiskalpakt; daraus wurden dann Entflechtungsmittel, nur noch investiv gebunden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gucken Sie sich bitte einmal an – sozialer Wohnungsbau, Hochschulbau, Bildungsplanung, kommunaler Straßenbau, ÖPNV –, was einige Länder mit diesen Entflechtungsmitteln gemacht haben!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, deswegen, glaube ich, muss hier schon ein enger Zusammenhang bestehen, damit wir den Finanzstrom im Bereich „sozialer Wohnungsbau“ regeln können, dass wir ihn auch überprüfen können – da greift Artikel 114 Grundgesetz, Stichwort „Bundesrechnungshof“ – und dass wir, glaube ich, auch in diesem Bereich von den Ländern verlangen können, dass ab 2020 – früher greift das Prinzip der Zusätzlichkeit ja nicht – neben der 1 Milliarde Euro, die der Bund gibt, auch Geld von den Ländern für diesen Investitionsbereich zur Verfügung gestellt wird; denn es kann nicht sein, dass Sozialwohnungen nur mit Bundesgeld gebaut werden. Das bleibt in der Zuständigkeit der Länder, das bleibt in der Verantwortung der Länder. Deswegen wird das eine gesamtstaatliche Aufgabe nur dann, wenn beide ihren Beitrag leisten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Finanzsituation der Länder wird sich in den nächsten Jahren deutlich verbessern. Nicht nur die Jahresüberschüsse zeigen das, sondern auch die letzte Steuerschätzung. Wir werden im Jahr 2023 bei den Ländern zum ersten Mal mehr Einnahmen durch die Gemeinschaftsteuern haben als beim Bund. Dieses Jahr haben wir beim Bund noch einen Vorsprung von etwa 10 Milliarden Euro gegenüber den Ländern.
Die großen Sprünge werden zwischen den Jahren 2019 und 2020 kommen. Jeder soll sich diese Steuersprünge mal in Ruhe angucken. Bei der Gesamtheit der Länder sind das durch den Bund-Länder-Finanzausgleich über 18 Milliarden Euro. Das heißt, wenn wir Bundesfinanzhilfen für Investitionen einsetzen, die der Bund als gesamtstaatliche Aufgabe ansieht, dann, glaube ich, werden die Länder auch in Zukunft an dieser Stelle in der Lage sein, eine 50‑prozentige Kofinanzierung vorzunehmen; nicht in den jeweiligen Programmen, sondern in dem entsprechenden Investitions- bzw. Förderbereich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für den sozialen Wohnungsbau wurden bzw. werden in den Jahren 2014 bis 2019 noch unter der jetzigen Rechtsetzung vom Bund 6,6 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.