Vielen Dank, Kollegin Hajduk, für die Frage. Der Kollege Lindner wollte mir ja die Verantwortlichkeit für das Thema Zusätzlichkeit ganz alleine in die Schuhe schieben. Erst einmal muss man deutlich machen, dass der Bundesrechnungshof zum Regierungsentwurf eine Stellungnahme abgegeben und gesagt hat, dass er beide Grundgesetzänderungen, also die beim sozialen Wohnungsbau und im Bildungsbereich, ablehnt und hochkritisch sieht. Er hat aber ausgeführt: Wenn man das macht und das als gesamtstaatliche Aufgabe ansieht, dann bitte eine mindestens hälftige Finanzierung.
Zu Ihrer Frage: Die Finanzierung von Forschungseinrichtungen im Rahmen des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes zählt nicht zu den Finanzhilfen des Bundes. Das sind Zuweisungen an die Forschungseinrichtungen. Das trifft nicht auf alle laufenden Programme zu, also nicht auf die 3,5‑Milliarden-Euro-Pakete für die Kommunalinvestitionen, und nicht auf das dritte und vierte Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“.
Ich nenne mal ein Beispiel: die Städtebauförderung. Auf neue Verwaltungsvereinbarungen wird das zutreffen. Aber wer sich hier ein bisschen auskennt, der sieht, dass es im Kostenbereich schon heute eine 50 : 50-Finanzierung zwischen Bund und Ländern gibt.
In diesem Zusammenhang werden immer die deutschen Seehäfen angesprochen, bei denen es eine 90 : 10-Förderung gibt. Allein das Land Mecklenburg-Vorpommern gibt mehr als 38 Millionen Euro für seine Häfen aus; denn das ist die Summe, die grundgesetzlich festgelegt ist. Der entsprechende Investitionsbereich wären hier die Seehäfen insgesamt. So ist es auch in allen anderen Bereichen.
Zum DigitalPakt Schule – die Verhandlungen sind noch nicht zu Ende – sage ich nur: Aktuell liegt ein Vorschlag für eine 90 : 10-Finanzierung vor. Aber wenn ich hier die Länderhaushalte für den entsprechenden Investitionsbereich sehe, dann wird es doch wohl möglich sein, dass sich die Länder im Hinblick auf die rund 730 Millionen Euro, die der Bund zur Verfügung stellt – das wären für mein Heimatland rund 2 Prozent, nämlich 15 Millionen Euro –, in diesem Bereich selber mit 15 Millionen Euro engagieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. An dieser Stelle wird die Sinnhaftigkeit der Zusätzlichkeit der Bundesmittel deutlich, dass nämlich dann, wenn der Bund etwas gibt, die Länder nicht aus ihrer Verantwortung entlassen werden. Ich glaube, dass wir das mit Blick auf die gesamtstaatliche Verantwortung auch so machen müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier wurden viele Bereiche angesprochen. Ich will noch etwas deutlich machen, weil immer wieder die Frage gestellt wird: Haben wir das heimlich, still und leise gemacht? Nein, ganz im Gegenteil: Sowohl Johannes Kahrs als auch ich haben hier zur ersten Lesung deutlich gemacht, dass uns das Thema Zusätzlichkeit ein wichtiges Thema ist. Wir haben das bei der Anhörung angesprochen, und der Bundesrechnungshof hat, wie angemerkt, seine Stellungnahme abgegeben.
Ich kenne die Kritik von Professor Henneke. Professor Henneke, der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, lehnt das ab. Er will einen anderen Weg, den auch Ministerpräsident Kretschmann will, und zwar das Ganze über Umsatzsteuerpunkte machen.
Ich rate jedem – das hatten wir gestern im Haushaltsauschuss auf der Tagesordnung –, sich die Prüfberichte des Bundesrechnungshofes zur Verwendung von Umsatzsteuerpunkten anzugucken, sich den BMF-Bericht zur Verwendung von Umsatzsteuerpunkten für die Integrationskosten durchzulesen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele Länder sind nicht mal bereit, über die Mittelverwendung Rechenschaft abzulegen. Diese Länder sagen: Wenn wir die Einnahmen aus Umsatzsteuerpunkten in einem Bereich bekommen, dann sind das Steuermehreinnahmen. Das sind dann bei dir, Bund, Steuermindereinnahmen. Wir haben politisch in diesem Bereich zwar etwas abgesprochen, aber was wir mit dem Geld machen, geht dich, Bund, nichts an.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, am Schluss meines Redebeitrages komme ich zu dem, was mir wichtig ist und was ich immer wieder vor Ort erlebe: Wenn wir als Bund sagen: „Für Wohnungsbau, für Bildung, für kommunalen Straßenbau stellen wir den Ländern und Kommunen Geld zur Verfügung“, und wenn die Länder das Geld nicht an die Kommunen weiterreichen und das Geld nicht zweckentsprechend verwendet wird, dann werden wir alle miteinander unglaubwürdig. Die Menschen vor Ort interessiert nur eines: dass sich in der Sache was bewegt und dass Probleme gelöst werden.
Herzlichen Dank.