Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht bei diesem Tagesordnungspunkt einmal mehr um den Nachweis, dass wir seitens der Großen Koalition an der Seite der Kommunen stehen und dass wir verlässliche Partner der Kommunen sind.
– Das sehen die nicht anders. Ganz im Gegenteil: Wir haben hinreichende Nachweise dafür. Die kann ich Ihnen gerne zeigen.
Wir reden nämlich mit den Kommunen und nicht über die Kommunen.
Wir lassen Länder und Kommunen nicht allein. Das gilt nicht nur für die Infrastrukturförderung, sondern auch für die Finanzierung der Integration. Die Fortsetzung der Integrationspauschale in Höhe von 2 Milliarden Euro sollte den Kommunen tatsächlich zugutekommen. Sie ist ein weiterer Beweis dafür, dass wir die Kommunen nicht allein lassen. Das zeigen auch die 435 Millionen Euro für eine verbesserte Kinderbetreuung im Rahmen der Flüchtlingsaufnahme. Gleichermaßen bleibt die Forderung, dass die Länder die Mittel ungeschmälert tatsächlich an die Kommunen weiterleiten. Nordrhein-Westfalen ist ein Beispiel dafür. Sie können gerne Ihren Einfluss dort geltend machen.
Das wäre nicht schlecht; das wäre ganz gut.
Der Bund steht zu seinen Verpflichtungen. Das gilt für die Entlastungspauschale für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Diese Art der Unterstützung von Ländern und Kommunen in dieser Situation ist ein Beitrag zum sozialen Frieden in Deutschland und kein Beitrag zu Hass und Fremdenfeindlichkeit.
Deswegen bedanke ich mich sehr beim Bundesfinanzminister, dass diese Finanzierungsmöglichkeiten bestehen.
Ohne auf alle Einzelheiten des Gesetzentwurfs einzugehen, will ich aber die wichtige Entlastung von Ländern und Kommunen durch die Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ thematisieren; denn dadurch erhalten die Länder künftig rund 2,2 Milliarden Euro zusätzlich aus dem Umsatzsteuervolumen. Die Kommunen – das ist wichtig, weil es einen Teil der Gewerbesteuerumlage betrifft – werden um 500 Millionen Euro entlastet. Das Geld kommt auch konkret bei den Kommunen an. Das ist ausgesprochen gut. Damit das so bleibt, müssen wir den Blick in die Zukunft richten. Dazu gehört, dass die für 2020 vorgesehene Absenkung der erhöhten Gewerbesteuerumlage, die für die Kommunen wahrscheinlich mehr als 3 Milliarden Euro ausmacht, tatsächlich auch dort ankommt und nicht zu Begehrlichkeiten der Länder führt.
– Dann doch? Das führte schon immer zu Begehrlichkeiten der Länder. Schönen Gruß an Herrn Bouffier, der das Thema auf andere Weise angesprochen hat.
Die den Kommunen zugesagte jährliche Entlastung in Höhe von 5 Milliarden Euro darf dauerhaft nicht nach Verteilungskriterien erfolgen, die die finanz- und strukturschwachen Kommunen zu wenig berücksichtigen, weil die Schwelle zur Bundesauftragsverwaltung bei den Kommunen nicht überschritten werden soll.
Sie kann durchaus überschritten werden. Aber wir müssen hier Klarheit schaffen, wenn wir uns für gleichwertige Lebensbedingungen in unserem Land starkmachen wollen, und das wollen wir.
Herzlichen Dank.