Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bund hat in den vergangenen drei Jahren den Ländern und Kommunen Aufwendungen in Höhe von gut 43 Milliarden Euro rund um das Thema „Asyl und Flüchtlinge“ erstattet. Die Bundesunterstützung wird mit diesem Gesetz über 2018 hinaus verlängert.
Das ist vor allem für die Kommunen ein wichtiges und richtiges Signal. Aber die Regelung gilt zunächst nur für 2019. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir bald anfangen, über die Nachfolge zu sprechen; denn die Kommunen brauchen Planungssicherheit und Verlässlichkeit.
Die Länder erhalten dabei einen großen Teil der Zuwendungen über pauschale Anteile am Umsatzsteueraufkommen. Das heißt, der Bund hat keine Kontrolle mehr darüber, ob die Länder und dann im Nachgang die Kommunen das Geld tatsächlich zum Beispiel für flüchtlingsbezogene Kinderbetreuung und andere Integrationsleistungen ausgeben. Das Risiko steigt vor allem, dass die Mittel nicht ungekürzt und zusätzlich vor Ort ankommen. Kollege Daldrup hat eben gesagt, in Nordrhein-Westfalen geschehe das nicht. Nordrhein-Westfalen leitet die Integrationsmittel – im Gegensatz zur alten Landesregierung – zu 100 Prozent an die Kommunen weiter.
Ich möchte an etwas anderes erinnern. Wir als Bund entlasten in diesem Jahr die Kommunen um 5 Milliarden Euro,
1 Milliarde Euro davon auf Wunsch der Länder über ihre Haushalte. Sie haben uns versprochen, dass sie es an die Kommunen weitergeben.
Leider gibt es Länder wie Brandenburg und Rheinland-Pfalz, die das nicht machen. Meine Damen und Herren, Mittel, die wir für die Kommunen vorsehen, sind kein Beitrag zur Konsolidierung von Landeshaushalten.
Jetzt setzen die Länder noch einen obendrauf. Um die Grenze der Bundesauftragsverwaltung bei den Kosten der Unterkunft nicht zu überschreiten, wird ein Teil der Kommunalentlastung über die Umsatzsteuer an die Kommune verteilt. Wir erhöhen deshalb den Gemeindeanteil am Umsatzsteueraufkommen. Jetzt gibt es den Vorschlag aus dem Bundesrat, den Länderanteil am Umsatzsteueraufkommen zu erhöhen. Damit geht nicht nur 1 Milliarde Euro, sondern gehen schon 2 Milliarden Euro über die Landeshaushalte. Meine Damen und Herren, das ist ein Programm für klebrige Finger von Länderfinanzministern, nicht für die Kommunen.
Richtig ist aber die Kritik, dass die Verteilung über die Umsatzsteuer nicht so zielgenau ist wie über die Kosten der Unterkunft. Deshalb müssen wir uns schon überlegen, ob wir bei der Verteilung über die Umsatzsteuer nicht einen Soziallastenfaktor mit aufnehmen, damit das Geld wirklich da ankommt, wo es tatsächlich gebraucht wird. Es gibt einen Vorschlag des Deutschen Landkreistages zu dem Thema, über den wir ernsthaft diskutieren sollten.
Meine Damen und Herren, ich will zu einem weiteren Punkt kommen. Der zweite wichtige Baustein, der mit diesem Gesetz geregelt wird, ist die Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“. Er wird Ende des Jahres getilgt sein. Das heißt, die Länder bekommen eine zusätzliche Entlastung von 2,2 Milliarden Euro jährlich. Auch die Kommunen partizipieren daran, da gleichzeitig die kommunale Beteiligung im Wege einer erhöhten Gewerbesteuerumlage an die Länder in Höhe von ungefähr 516 Millionen Euro entfällt.
– Richtig, Herr Fricke, nur die westdeutschen Kommunen profitieren davon; denn nur sie haben sie auch gezahlt. Alles andere wäre nicht denklogisch. – Wir müssen jetzt aufpassen, dass das Geld wirklich zusätzlich und tatsächlich bei den Kommunen verbleibt
und Länder nicht wieder auf die Idee kommen, das irgendwo direkt oder indirekt abzuziehen.
Wir fangen da jetzt mit einem kleinen Teil an. Das, was jetzt abfinanziert wird, entspricht einer um 4,3 Prozent erhöhten Gewerbesteuerumlage. Im nächsten Jahr, Ende 2019, geht es um den Anteil am Solidarpakt. Da geht es um einen Umsatzsteueranteil von 29 Prozent, den die Kommunen leisten. Da sprechen wir von 3,5 Milliarden Euro. Auch da müssen wir aufpassen, dass das Geld tatsächlich bei den Kommunen verbleibt. Wir dürfen nicht auf die Idee kommen – weder hier im Bund noch direkt oder indirekt auf Länderseite –, dieses Geld nicht bei den Kommunen zu belassen.
Sie haben es mittlerweile in ihren Haushalten eingeplant. Das hat auch etwas mit Verlässlichkeit zu tun. Wir haben es vor 20 Jahren versprochen und sollten es heute auch einhalten. Lassen Sie uns daran denken.