Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich sollte diese Rede zu Protokoll gegeben werden. Aber nach dem, was Sie gerade gebracht haben, Herr Ehrhorn, geht das einfach nicht.
Ich habe schon einmal zu diesem Thema nach Ihnen gesprochen, und ich habe Ihnen schon damals ins Stammbuch schreiben lassen, dass das Fass, das Sie heute wieder aufmachen, zu ist. Aber Sie verstehen es nicht und akzeptieren eine demokratische Beschlusslage nicht.
Gleich ob man für oder gegen die Ehe für alle ist: Dieses Parlament hat mehrheitlich beschlossen, ab 1. Oktober 2017 die Ehe für alle einzuführen.
Dem haben Sie sich unterzuordnen, auch wenn Ihnen das schwerfällt. Sie, die Sie das ganze Jahr von Disziplin und Ordnung sprechen, sind offenbar nicht in der Lage, demokratische Spielregeln zu akzeptieren.
Neben zahlreichen, im Wesentlichen nur redaktionellen Anpassungen im Abgabenrecht, im Steuerrecht und im Strafrecht sowie im Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit sieht nunmehr das Bürgerliche Gesetzbuch die notwendigen redaktionellen Änderungen vor, die aus dem Beschluss vom 1. Oktober 2017 hervorgegangen sind.
Das betrifft im Wesentlichen zwei Punkte: Das Gesetz zielt auf Rechtsklarheit und Rechtssicherheit ab. Diese zwei Punkte werden erreicht, insbesondere durch eine Novellierung des Lebenspartnerschaftsgesetzes. Im Lebenspartnerschaftsgesetz betrifft das die zentralen Normen in § 20a und im ehemaligen § 21. Hier ist eine Generalklausel verfasst, die vorsieht, dass alle Lebenspartnerschaftsverträge im Falle einer Änderung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe weiterhin Gültigkeit haben. Die Notare werden das nicht so sehr begrüßen, weil die Lebenspartnerschaftsverträge nunmehr nicht mehr neu notariell beurkundet werden müssen. Die Rechtswirkung geschieht ex tunc, also von Anfang an, rückwirkend zum Zeitpunkt des Abschlusses des Lebenspartnerschaftsvertrages.
Der einzige Wermutstropfen, den die gesetzliche Novelle enthält – das will ich nicht verschweigen –, betrifft Lebenspartnerschaften, die vor dem 1. Januar 2005 geschlossen wurden. Zu diesem Zeitpunkt galten viele Normen, die die Lebenspartnerschaft einer Ehe rechtlich gleichstellen, noch nicht.
– Den Film „Der Untertan“ habe ich mir vorher angeguckt, aber eher mit Blick auf meine morgige Rede. Da werden Sie noch etwas vom „Untertan“ hören, mit Ihrem ewigen Nationalismus, mit dem Sie meinen dieses Land als Geisel nehmen zu können.
Ich komme auf die Ehe für alle und auf den von mir genannten Wermutstropfen zurück. Es gibt also Lebenspartnerschaften, die vor dem 1. Januar 2005 geschlossen wurden.
Damals galten nicht alle Regelungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes.
– Mein Großvater war im KZ, und er hat mir eines mitgegeben: Wenn solche Kräfte wieder in ein Parlament einziehen, verteidige die Demokratie mit allem, was du hast, notfalls mit deinem Leben!
Zurück zu dem genannten Wermutstropfen. Die vor dem 1. Januar 2005 geschlossenen Lebenspartnerschaften mussten optieren. Es galten nicht alle Regelungen der Ehe.
Leider Gottes werden die Regelungen nun automatisch auch für diese Lebenspartnerschaften in Kraft gesetzt, ohne dass ein entsprechender Hinweis ergangen ist. Aber das kann man in der Praxis über die Standesämter in den Griff bekommen.
Insgesamt wird dieses Gesetz dazu beitragen, dass nunmehr endgültig Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bei denen entsteht, die eine Lebenspartnerschaft haben und nun eine Ehe miteinander eingehen.
Von daher verdient der vorliegende Gesetzentwurf unsere Zustimmung und Ihre völkischen Gedanken unsere Ablehnung.
Danke schön.
Der Kollege Dr. Jens Brandenburg, FDP-Fraktion, hat seine Rede zu Protokoll gegeben, wofür ich ihm besonders danke.1 Anlage 17
Die Kollegin Doris Achelwilm von der Fraktion Die Linke hat jetzt das Wort. Meinen herzlichen Glückwunsch zu Ihrem heutigen Geburtstag!