Wir hören immer: Wird das Ganze eins zu eins umgesetzt? In ganz vielen Bereichen räumt dieser Pakt Spielräume ein. Wie soll denn ein Spielraum eins zu eins umgesetzt werden? Da können wir selber entscheiden, was wir machen. Wir können selber entscheiden, ob man legale und illegale Migranten in Deutschland unterschiedlich behandelt,
etwa bei der Bezahlung, etwa bei der Frage der Sozialleistungen.
Das können wir hier im Deutschen Bundestag entscheiden. Das entscheiden nicht die Vereinten Nationen. Unser souveränes Recht bleibt erhalten.
Meine Damen und Herren, diese Protokollerklärung, die jetzt beschlossen werden soll, bewirkt doch am Ende das Gegenteil von dem, was sie eigentlich bewirken soll.
Denn wenn ich mich von einer rechtlichen Wirkung distanzieren muss, dann erkenne ich sie implizit an. Da schießen Sie sich selber ins Knie und merken es noch nicht einmal, meine Damen und Herren.
Dass hier erzählt wird, wenn man jetzt diesen UN-Migrationspakt annimmt, würde Völkergewohnheitsrecht daraus werden, ist an Unkenntnis über das Völkerrecht überhaupt nicht zu überbieten.
Es gibt Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen aus den 1970er-Jahren, die heute noch kein Völkergewohnheitsrecht sind, weil die Staaten anders gehandelt haben, zum Beispiel wie der FDP-Integrationsminister in Nordrhein-Westfalen, der eine Abschiebung durchgeführt hat, die jetzt gerichtlich bestätigt worden ist.
Solche Abschiebungen scheitern, weil Staaten sich weigern, ihre Staatsangehörigen zurückzunehmen. Solche Abschiebungen scheitern, weil Staaten sich weigern, Passersatzpapiere auszustellen. Bei diesen Pflichten müssen wir diese Staaten packen. Deswegen ist es richtig, diesen Pakt zu unterzeichnen und auf internationaler Ebene Kante zu zeigen gegen solche Staaten, die sich nicht daran beteiligen.
Insofern lehnen wir diese Protokollerklärung ab.
Vielen Dank.