Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es lohnt sich durchaus, das TSVG im Ganzen anzuschauen.
Hier versucht Bundesminister Spahn, uns allen einiges unterzujubeln. So lösen Sie kein Problem, sondern schaffen neue Probleme.
Da wäre zum einen, was Sie gerade angesprochen haben, die Kryokonservierung. Das ist ein wichtiges Thema für Patienten, die eine Chemotherapie erhalten. Es freut mich außerordentlich, dass das Ministerium diesen Punkt aufgenommen hat. Doch da zeigt sich deutlich: Gut gemeint, aber nicht gut gemacht! Denn um die Erstattung der Kosten fertilitätserhaltender Maßnahmen bei Krebspatienten zu ermöglichen, ist der von der Bundesregierung gewählte § 27a SGB V ein denkbar ungeeigneter Regulierungsort.
Dieser bezieht sich nämlich auf den Prozess einer künstlichen Befruchtung. Die Kryokonservierung gehört jedoch nicht zu diesem Prozess. Sie ist eine Vorabmaßnahme, die neben der künstlichen Befruchtung ebenfalls für eine Wiederherstellung der natürlichen Fertilität der Betroffenen sorgen kann. Faktisch ist das Gesetz nicht auf die Kryokonservierung anwendbar; das ist keine juristische Spitzfindigkeit. Es stellen sich neue Fragen: Wie lange dürfen beispielsweise konservierte Zellen und Zellgewebe auf Kassenkosten eingelagert werden? Wie soll mit der für eine künstliche Befruchtung geltenden Altersgrenze umgegangen werden? Für die künstliche Befruchtung setzt das Gesetz ein verheiratetes Paar voraus. Es bleibt unklar, inwieweit das für die Kryokonservierung gilt.
Was ist mit unverheirateten Paaren oder Singles? Sollen sie etwa keinen Anspruch haben? Hier wollen wir als Freie Demokraten mit unserem Antrag Klarheit schaffen.
Wir wollen, dass die Übernahme der Kosten für die notwendige Kryokonservierung im Rahmen einer zytoreduktiven Therapie durch die Krankenkassen in einer Weise herbeigeführt wird, die allen Betroffenen tatsächlich Rechtssicherheit verschafft.
Ein weiterer sehr heikler Punkt im TSVG ist die Impfstoffversorgung. Hier habe ich vor vier Wochen schriftlich nachgefragt: Hat die Bundesregierung aus ihrer Sicht alles Erforderliche zur Prävention einer Grippewelle in der aktuellen Grippesaison getan? Nicht überraschend ist die Antwort der Bundesregierung: Wir haben alles richtig gemacht. – Fakt ist aber: Es besteht wieder ein Mangel an Vierfach-Grippeimpfstoff in Deutschland, verursacht durch eine Fehl- und Überregulierung, die Sie mit diesem Gesetz weiter verschärfen wollen. Sie wollen auf dem Rücken der Patienten mit zusätzlichen Zwangsrabatten die Kosten drücken und damit Versorgungsunsicherheiten und zukünftige Lieferengpässe weiter in Kauf nehmen. Der bessere Weg wäre gewesen, Rabatte an Erfolg zu koppeln. Das wäre sinnvoll, möglich und zum Wohle der Patientinnen und Patienten. So würde die Impfstoffversorgung sichergestellt und der Gesundheitsschutz der Versicherten gewährleistet.
Denn, meine Damen und Herren, für uns gilt: Gesundheitspolitik für den Patienten. Ich freue mich auf die Auseinandersetzung in den Ausschüssen.
Herzlichen Dank.