Herr Kollege Dürr, unsere Steuerzahler wollen natürlich eine Entlastung. Sie wollen aber auch stabile haushaltspolitische Verhältnisse.
Ich kann Ihnen nicht verwehren, die Abschaffung des Soli zu fordern. Aber wo ist denn im Haushaltsausschuss Ihr Vorschlag zu Einsparungen?
Da können Sie doch mal deutlich machen, was die Lösung sein soll. Sie haben Haushaltskosmetik betrieben. Sie haben keine klaren Einsparungen benannt.
Deswegen ist das unseriös und entspricht letzten Endes nicht stabilen haushaltspolitischen Verhältnissen.
Ich bleibe dabei, dass Sie mit diesem Propagandamanöver der vollständigen Abschaffung des Soli eher einen Bärendienst erweisen. Tatsache ist: Es gibt einen Koalitionsvertrag, eine Vereinbarung zur Soliabschaffung. Danach soll die Belastung für 90 Prozent der Solizahler im ersten Schritt wegfallen.
Aber wir wollen nach dem ersten Schritt einen Zeitplan für den endgültigen Abbau festlegen. Unsere Parteitagsbeschlüsse sind hier ganz klar; sie sind ausdrücklich mit der Voraussetzung der Haushaltsdeckung verbunden.
Sie beantworten die Frage der Haushaltsdeckung nicht, meine Damen und Herren. Nur Forderungen aufzustellen, ohne für eine Haushaltsdeckung zu sorgen, ist einfach zu kurz gesprungen. Sie erweisen der Abschaffung des Soli einen Bärendienst, weil die Glaubwürdigkeit fehlt.
Wir wollen keine Steuersenkungen
durch Steuererhöhungen.
Wir wollen keine Steuersenkung auf Pump, die – ohne Haushaltsdeckung -haushaltspolitisch fehlgeleitet wäre. Wir wollen letzten Endes die willkürliche Spaltung der Steuerzahler verhindern. Das ist nach meiner Ansicht aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten.
Das ist das Problem, das wir mit der SPD beraten müssen: Die meisten Staatsrechtler und Verfassungsrechtler bestätigen inzwischen die Meinung, dass eine willkürliche Teilung – 90 Prozent bzw. 10 Prozent der Steuerzahler –
letzten Endes nicht verfassungskonform ist. Darüber werden wir reden, darüber werden wir beraten.
Unser Ziel ist, auch mit dem Koalitionspartner die Argumente auszutauschen und verfassungsrechtliche Fragen zu klären. Dafür sprechen gewichtige Gründe.
Der Soli wurde 1991 erstmals eingeführt, um die Belastungen der deutschen Einheit zu finanzieren. Der Solidarpakt II für den Aufbau Ost endet mit dem Jahr 2019. Deswegen ist es auch eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit, nicht nur 90 Prozent der Steuerzahler zu entlasten bzw. verfassungsrechtlich zu prüfen, ob eine willkürliche Teilung überhaupt rechtskonform ist, meine Damen und Herren.
Ich glaube, wer soziale Gerechtigkeit mit Sozialneid verwechselt und deshalb die angeblichen Besserverdienenden schröpfen will, sollte sich gerade bei dieser Steuerfrage genau überlegen, wen er mit dem Festhalten am Soli tatsächlich trifft.