Nein, danke schön. Jetzt will man endgültig abstimmen. – Es träfe nämlich nicht nur ein paar Superreiche; es träfe 5 Millionen Menschen in diesem Land.
Sie zahlen 50 Prozent des Soliaufkommens.
Das sind 10 Prozent der Steuerzahler; das sind keine Millionäre.
Es geht hier also nicht um eine Millionärsteuer. Es gibt nicht 10 Prozent Superreiche in Deutschland. Es träfe die fleißigen und aufstiegsorientierten, qualifizierten Arbeitnehmer und Angestellten, den Ingenieur, den Krankenhausarzt, den Handwerksmeister, den risikobereiten Selbstständigen, die mittelständischen Betriebe insgesamt. Das sind letzten Endes die 10 Prozent, die betroffen sind.
Das sind auch oft Arbeitgeber. Wenn ich diese Leute entlaste, dann werden sie auch mehr Beschäftigung und mehr Investitionen erzielen, meine Damen und Herren.
Deswegen wird ein Schuh daraus, dass wir die vollständige Abschaffung durchführen wollen.
Wir schenken mit der Soliabschaffung unseren Menschen nichts. Wir geben der arbeitenden, qualifizierten Bevölkerung bzw. den Steuerzahlern einen persönlichen Freiraum. Sie wissen selbst am besten, mit ihrem Geld sinnvoll umzugehen. „Mehr Netto vom Brutto“ und „Leistung muss sich lohnen“, das muss ein Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit bleiben, meine Damen und Herren. Deshalb werden wir mit der SPD intensiv beraten, um eine ganzheitliche Solilösung, eine verfassungskonforme Lösung über die bisherige Formel des Koalitionsvertrages hinaus, hinzubekommen. Dazu gehört auch, dass wir selbstverständlich – und das betone ich noch mal – an der soliden Haushaltspolitik der schwarzen Null festhalten, also keine Soliabschaffung auf Pump. Wir werden auch nicht wegen der FDP und wegen der AfD schon gar nicht den Koalitionsvertrag brechen oder der Koalition untreu werden.
Das machen wir nicht. Eine gute Sachargumentation hat sich schon immer den Weg gebahnt. Wir werden unsere Argumente einbringen, und wir werden auch in der Zukunft gute Lösungen finden.
Deshalb darf ich zur Soliabschaffung sagen: Friede sei mit euch.
Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP zur Aufhebung des Solidaritätszuschlagsgesetzes von 1995. Der Finanzausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/6406 und Drucksache 19/6440, den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP auf Drucksache 19/1038 abzulehnen. Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf auf Verlangen der Fraktion der FDP namentlich ab.
Ich möchte darauf hinweisen, dass mir mehrere Erklärungen nach § 31 unserer Geschäftsordnung vorliegen.1 Anlagen 6 und 7
Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Sind alle Urnen besetzt? – Das ist der Fall. Ich eröffne die namentliche Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/1038.
Ist ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis wird Ihnen später bekannt gegeben.2 Ergebnis Seite 8300 D
Wir setzen die Abstimmung zu der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksachen 19/6406 und 19/6440 fort. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion der AfD auf Drucksache 19/1179 mit dem Titel „Antrag auf sofortige und uneingeschränkte Abschaffung des Solidaritätszuschlags“. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung? – Das sind die Grünen, FDP, Die Linke, CDU/CSU und die SPD. – Gegenprobe! – AfD. Enthaltungen? – Keine. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.