Werter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin glücklich. Ich bin AfD-Abgeordneter, tätig vor allem im EU-Ausschuss, und normalerweise werde ich überflutet von Sachen, zu denen ich sage: Da hat die EU nichts zu suchen – Migration, Bildung, Verteidigungsthemen. Jetzt haben wir mal ein Durchführungsgesetz, zu dem ich sage: Ja, da hat die EU was zu suchen. Da ist es gut, dass es sie gibt. Es geht um die bekannte CE-Zertifizierung, also um die Zertifizierung von elektrischen Geräten daraufhin, dass sie sicher sind. Sie kennen das alles vom Toaster und von der Kaffeemaschine; die haben alle eine CE-Zertifizierung.
Aber heute geht es um Gasgeräte und um die persönliche Schutzausrüstung. 2016 hat die EU zwei Verordnungen erneuert, und deswegen haben wir heute die Ehre, ein Durchführungsgesetz zu beschließen, womit wir ein paar Sachen regeln, zum Beispiel, welche Marktüberwachungsstelle nötig ist. Das ist eigentlich auch ein ganz vernünftiges System. Das wird national geregelt, national überwacht. Aber wenn einer Stelle was auffällt, dann telefoniert sie mit dem anderen in der Europäischen Union, und dann kann ein Produkt aus dem Verkehr gezogen oder gestoppt werden.
Gleichzeitig haben wir heute die außergewöhnliche Ehre, ein paar Bußgeldvorschriften und Ordnungswidrigkeiten festzustellen. Deswegen werden wir gleich beschließen, dass ordnungswidrig handelt, wer „entgegen Artikel 16 in Verbindung mit Artikel 30 Absatz 5 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 30) eine Kennzeichnung, ein Zeichen oder eine Aufschrift“ auf einem Gerät oder einer Ausrüstung anbringt.
Für die, die das jetzt nicht verstanden haben: Da wird geregelt, dass man ein CE-Zeichen nur aufbringen darf, wenn man tatsächlich zertifiziert ist, und man darf nichts aufbringen, was so ähnlich aussieht. Ansonsten darf man aufbringen, was man will. – In Bezug auf direkte Verständlichkeit und sprachliche Klarheit arbeiten wir also noch ein bisschen!
Es wäre ja sehr schön, wenn das das Einzige wäre, wenn wir nur dieses Durchsetzungsgesetz hätten. Aber dann hat die Bundesregierung noch etwas in dieses Artikelgesetz mit reingeschmuggelt, zu dem ich sage: Die EU redet da gar nicht mit. Das ist gar kein EU-Thema. Es geht um ein paar kleine Änderungen im SGB IX und im SGB XII.
Warum brauchen wir die? Die brauchen wir einfach, weil die letzte Große Koalition es ein bisschen versäumt hat, Dinge gleich ordentlich einzupflegen. Da gab es ja den großen Wurf. Andrea Nahles wollte das große Bundesteilhabegesetz haben. Aber man hat halt ein paar Punkte vergessen, und die werden jetzt nachgeschoben.
Das alles sind Dinge, über die man sagen kann: Ja, schlimm ist es nicht; es ist sinnvoll: die Klarstellung, dass Leistungserbringer – zum Beispiel Heime, die Pflegedienstleistungen für die Eingliederungshilfe oder so erbringen – zur Mitwirkung an der Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung verpflichtet sind.
Wir erweitern daneben die Straftatenkataloge. Es geht sozusagen um eine Unvereinbarkeit. Wenn man in einem gewissen Bereich was ausgefressen hat, dann darf man da nicht mehr arbeiten. Das erweitern wir, auch insgesamt okay.
Sehr wichtig ist natürlich die Aufhebung der Frist, bei der es darum geht, ob Kinder bei Pflegefamilien untergebracht werden können und dann Eingliederungshilfe bekommen. Es geht hier um schwerbehinderte Kinder. Da sagen wir: Natürlich ist das wichtig. Die Familie ist die Keimzelle, der Kern der Gesellschaft, und natürlich wollen auch wir, dass behinderte Kinder bei Pflegefamilien untergebracht werden.
Und wir verstehen sowieso nicht, warum es da eine Frist gab.
Warum gab es sie? Weil ein großer Wurf von Andrea Nahles, von der SPD kommen sollte. Er kam aber nie. Jetzt schaffen wir die Frist ab, bevor die Regelung alternativ auslaufen würde.
Insofern ist das insgesamt in Ordnung.
Es ist ja bald Weihnachten, und deswegen hat uns die FDP noch einen Entschließungsantrag unter den Weihnachtsbaum gelegt, bei dem sie dachte: Jetzt machen wir mal ein echtes Meisterwerk an Populismus.
Es gibt überhaupt keine Details, es gibt überhaupt keine konkreten Forderungen.
Sie malen am Anfang wirklich schwarz:
Selten waren die Erwartungen von Menschen mit Behinderungen ... so hoch ... Täglich wachsen nun die Zweifel. Die Zweifel bestehen ... Vielmehr bestehen Sorgen ...
Es geht noch weiter:
Andererseits bestehen Unklarheiten ... Diese Gemengelage führt zu vielen offenen Fragen und Problemstellungen mit wachsender Verunsicherung bei Betroffenen ...
Was ich wirklich lustig finde: Sie erwarten, dass die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf, den wir in ein paar Minuten, nachdem ich geredet habe, beschließen, noch Änderungen vornimmt. Außerdem erwarten Sie bis zum 1. Januar 2019 Klarstellungen im Bundesteilhabegesetz. Innerhalb von zweieinhalb Wochen solche Klarstellungen in irgendeinem Gesetz zu erarbeiten: Das ist wirklich eine überdurchschnittliche Anforderung und wäre eine überdurchschnittliche Arbeitsleistung.
Und mal ganz ehrlich: Glauben Sie, dass diese Bundesregierung eine überdurchschnittliche Leistung erbringt? Ich glaube das nicht.
Insofern bleibt mir nur noch übrig, Ihnen allen frohe Advents- und Weihnachtstage zu wünschen und zu wünschen, dass Ihre Geräte im Betrieb technisch tatsächlich beweisen, dass sie ihre CE-Zertifizierung wohlverdient haben.
Herzlichen Dank, auf Wiedersehen.