Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor 70 Jahren wurde in Paris die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündet. Erstmals definierte die Weltgemeinschaft in 30 Artikeln individuelle, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Diese Erklärung wirkte sich auch vorbildlich auf unsere Grundgesetzartikel aus und lebt in der deutschen Rechtsprechung weiter, und das ist gut so.
So urteilte das Bundesverfassungsgericht am 10. Oktober 2017, dass unser bestehendes Personenstandsrecht verfassungswidrig ist; denn es fehlt die Möglichkeit der Eintragung einer weiteren Option ins Geburtenregister für Menschen, die weder männlichen noch weiblichen Geschlechts sind und sich selbst dauerhaft einem weiteren Geschlecht zuordnen. Den Menschen, die sich in ihrer geschlechtlichen Identität nicht in ein binäres System pressen lassen, tragen wir nun mit der Neuregelung des Personenstandsrechts Rechnung.
Dieses Urteil hätte es aber ohne Lucie Veith und die Menschen, die ihr beistehen, nicht gegeben.
Sie hat sich unermüdlich und trotz aller politischen, juristischen und gesellschaftlichen Widerstände durch die Instanzen gekämpft. Ihr Kampf wurde zur Aufgabe einer ganzen Community, die den nötigen Druck erzeugen konnte, um das Thema „sexuelle Selbstbestimmung“ auf die bundespolitische Agenda zu heben und damit in die öffentliche Debatte zu tragen. „Respekt!“, kann ich da nur sagen.
Wir als Gesetzgeber waren nun in der Pflicht, zu handeln. Bis zum 31. Dezember 2018 war es an uns, die Verfassungskonformität wiederherzustellen. Nach einem Jahr legen wir Ihnen mit dem Gesetzentwurf das Ergebnis einer intensiven und, ja, auch kontrovers geführten politischen Debatte zur Abstimmung vor. Auch wenn ich mir gewünscht hätte, dass der Gesetzentwurf des Innenministeriums umfassender ausgefallen wäre, bin ich doch der Auffassung, dass die Politik mit dem vorliegenden Gesetz der gesellschaftlichen Debatte um einiges voraus ist. Dennoch kann die Verabschiedung des Gesetzes heute auch nur ein Anfang sein. Unsere Politik orientiert sich nach wie vor an dem Ziel, die Gesetzgebung zukünftig vor allem an der Selbstbestimmung und Selbstwahrnehmung der Menschen auszugestalten.
Die politische und gesellschaftliche Diskussion, ob es überhaupt ein Personenstandsrecht in dieser Form braucht, darf heute nicht enden, sondern muss weiter geführt werden; denn nur so können wir dem Diskriminierungsverbot des Artikels 3 Grundgesetz vollends entsprechen und den betroffenen Menschen Respekt für einen langen, schwierigen Weg durch eine binärgeschlechtlich geprägte Gesellschaft, durch Arztpraxen und psychologische Gutachten erweisen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte der Bundesregierung an dieser Stelle heute aber auch dafür danken, dass sie so schnell nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil einen Gesetzentwurf zur dritten Option vorgelegt hat.
Mein Dank gilt auch den Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion, der Koalitionsfraktion sowie den Kolleginnen und Kollegen der FDP, der Linken und der Grünen für die gute Zusammenarbeit.
Besonders hilfreich und konstruktiv waren bei den Beratungen die Stellungnahmen der Sachverständigen und Interessenverbände. 42 143 Unterschriften hat die Bundesvereinigung Trans* für die Kampagne „Gleiches Recht für jedes Geschlecht!“ gesammelt. 42 143 Unterschriften wiegen schwer. Durch Aktionen wie diese, aber auch und vor allem durch unseren fachlichen Austausch haben sie es uns ermöglicht, über den Tellerrand einer geschlechtlich binär strukturierten Gesellschaft zu blicken und die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf dieses wichtige Thema zu lenken.
Die Sachverständigenanhörung am 26. November 2018 – das hat auch der Parlamentarische Staatssekretär Professor Dr. Günter Krings gestern abschließend bei den Beratungen im Innenausschuss gesagt – war gekennzeichnet durch die Offenheit und Unvoreingenommenheit aller Beteiligten. Dadurch war es uns möglich, im Austausch mit der Union doch noch zu wesentlichen Änderungen am Gesetzentwurf zu gelangen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Ihnen die Neuerungen noch mal kurz vorstellen:
Mit den Änderungen im Personenstandsrecht ermöglicht der Gesetzgeber nun, dass Menschen die Möglichkeit haben, neben „männlich“, „weiblich“ oder „offenlassen“ die dritte Option „divers“ zu wählen. Wichtig war uns, dass intergeschlechtliche Menschen nicht gezwungen sind, die dritte Option zu wählen oder eine Eintragung offenzulassen; denn das hätte die Gefahr eines Zwangsoutings bedeutet. Ich bin froh, dass wir uns da mit der Union auf eine Kann-Regelung einigen konnten. Eltern sind dadurch nicht auf die Angabe „divers“ beschränkt, sondern können auch „weiblich“ oder „männlich“ als Geschlecht eintragen lassen. Sie können also frei entscheiden, welche Option sie für ihr Kind wählen.
Eine weitere wesentliche Neuerung des Gesetzes besteht darin, dass intergeschlechtliche Menschen zukünftig nach Vollendung des 14. Lebensjahres die Möglichkeit haben, die Zuordnung im Geburtenregister und auch den Vornamen selbst zu bestimmen. Vor allem für Menschen, die schon im frühen Alter einem Geschlecht zugeordnet worden sind und über Jahre praktisch im falschen Geschlecht leben mussten, ist das von Bedeutung. Die Änderung soll zukünftig niedrigschwellig mit Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung möglich sein.
Die SPD konnte schließlich durchsetzen, dass es nicht in allen Fällen eines solchen ärztlichen Attestes bedarf, sondern eine eidesstattliche Versicherung der betreffenden Person ausreicht. Diese Regelung gilt in Fällen, in denen aufgrund einer früheren medizinischen Behandlung die Vorlage eines ärztlichen Attestes faktisch nicht möglich ist oder eine erneute Untersuchung eine unzumutbare Härte darstellen würde. Uns als SPD war das in den Verhandlungen besonders wichtig; denn die ursprünglich vorgesehene starre Attestpflicht hätte für die Betroffenen zu erheblichen persönlichen Belastungen geführt,
Belastungen, die völlig unverhältnismäßig erscheinen.
Auch hier waren die Stellungnahmen wie zum Beispiel des Deutschen Instituts für Menschenrechte einschlägig, und auch das Bundesverfassungsgerichtsurteil ist hier ganz klar. Danach soll jeder Mensch sich nach seiner nachhaltig selbstempfundenen Geschlechtlichkeit einem Personenstand zuordnen können.