Die individuelle Zuordnung hängt also nicht von der körperlichen Konstitution einer Person ab. Vor diesem Hintergrund hätten wir eine einfache persönliche Erklärung als ausreichend empfunden. Dennoch stellt das Ergebnis im Gesetzentwurf nach unserer Auffassung eine Verbesserung für die Betroffenen dar.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hatte es bereits angedeutet: Die Änderung des Personenstandsrecht ist nur ein erster Schritt im Rahmen eines umfassenden Reformprojektes. Deshalb möchte ich für die SPD-Bundestagsfraktion abschließend festhalten, dass unverzüglich eine Reform des Transsexuellengesetzes nötig ist, um wirklich gegen die Diskriminierung von intergeschlechtlichen und transsexuellen Menschen vorzugehen. Diverse Bundesverfassungsgerichtsurteile haben ja auch schon deutlich gemacht, wie reformbedürftig das TSG ist; denn einzelne Passagen sind ja bereits verfassungswidrig. Deshalb besteht dringend Handlungsbedarf.
Keine Zeit verlieren dürfen wir zudem bei der Frage von geschlechtsangleichenden Operationen an Minderjährigen.
Es muss schleunigst ein gesetzliches Verbot jeglicher geschlechtsangleichender Behandlungen von Minderjährigen auf den Weg gebracht werden, sofern diese nicht lebenserhaltende Maßnahmen darstellen.
Denn es darf nicht länger sein, dass Menschen ihr Leben lang unter körperlichen und seelischen Schmerzen leiden müssen, weil in ihrer frühen Kindheit aufgrund von sozialem Druck voreilige Entscheidungen gefällt wurden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, schließen möchte ich noch einmal mit einem Blick auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Auch bei der Frage der sexuellen Selbstbestimmung muss ihnen noch stärkere Geltung verschafft werden; denn: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
Vielen Dank.