Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir regeln heute die Eintragung einer Variante der Geschlechtsentwicklung, also von Intersexuellen, in das Geburtenregister – nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Ich möchte gleich vorneweg betonen, dass ich dies als den ersten von zwei zusammengehörigen Schritten betrachte, um intersexuellen und transsexuellen Menschen ein würdiges, selbstverständliches und respektiertes Dasein in unserer Gesellschaft – und zwar in der Mitte dieser Gesellschaft – zu ermöglichen.
Eine umfassende Reform der materiellen gesetzlichen Regelungen, zum Beispiel das schon angesprochene Verbot geschlechtsverändernder Operationen im Kindesalter, das wir anstreben, steht aus und für 2019 an.
Es ist nicht redlich – wie es viele Oppositionsredner heute und auch schon im Ausschuss getan haben –, den vorliegenden ersten Schritt als ambitionslos oder irgendwie beschränkt zu kritisieren. Wir bekennen uns ausdrücklich dazu, dass diese größere Reform jetzt kommen muss. Aber auch das Gesetz, das wir heute beschließen, bringt echte Fortschritte für die Betroffenen.
– Wir haben auch nächstes Jahr noch viele Chancen.
Was sind diese Fortschritte? Erstens. Intersexuelle Kinder und ihre Familien werden entlastet. Kinder sollen gut aufwachsen und in ihren Familien den besonderen Schutz erfahren, den ihnen sonst keiner bieten kann. Durch das Gesetz geben wir Eltern die Sicherheit, dass ihr Kind genauso normal ist wie andere, auch wenn es nicht männlich oder weiblich ist. Intersexuelle Kinder wachsen künftig nicht mehr im Gefühl einer Differenz zwischen der auch noch schriftlich attestierten Außenwahrnehmung und dem eigenen, oft längere Zeit unklaren Empfinden auf. Die Kategorie „divers“ legitimiert den Prozess der Identitätsgewinnung auch in geschlechtlicher Hinsicht. Übrigens: Diesen Selbstwerdungsprozess gestehen wir unseren heranwachsenden Kindern auch in anderer Hinsicht zu.
Weitere Entlastung: Eltern sollen nicht für ihr Kind entscheiden, wofür sie beim besten Willen doch keine zuverlässige Grundlage haben können. Deshalb schlagen wir die jetzt auch noch mal verbesserte Formulierung „Kann … ‚divers’ …eingetragen werden“ vor. Eltern haben die Möglichkeit, dem Kind eine Geschlechtsidentität zu geben, die sein Leben zunächst bestimmen soll, sie müssen es aber nicht – denn das Leben ist bunt, und dafür kann es auch gute Gründe geben. Später kann sich das Kind, wenn sich seine Variante ausprägt, gegebenenfalls einem anderen als dem bisher eingetragenen Geschlecht zuordnen und dies dann eben eintragen lassen. Es ist eine gute Lösung in diesem Punkt.
Zweitens. Die Nachweispflicht wird angemessen gestaltet; dazu ist schon vieles gesagt worden. Das Gesetz sieht – so wie es übrigens das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch vorgibt – einen Nachweis des Sachverhalts vor. Bei den intersexuellen Personen, über die wir hier heute reden, liegt dieser Nachweis in der Regel vor – das hat Herr Henrichmann auch schon ausgeführt –; denn junge Menschen sind in unserem Gesundheitssystem heute hervorragend begleitet und zumeist schon sehr früh in dieser Eigenschaft identifiziert.
Etwas anderes ist es aber bei Menschen, deren geschlechtliche Variante unterdrückt oder medizinisch beseitig worden ist. Und auch für diese muss es eine ihre Würde wahrende Form der Erklärung ihres Geschlechts für das Standesamt geben, die aber zugleich dem Anspruch einer validen Personenstandsbestimmung entspricht.
Ich bin überzeugt, dass die Formulierung in Punkt zwei der Beschlussempfehlung diesem vollauf Rechnung trägt. Sie besagt – das ist schon erwähnt worden; ich erwähne es dennoch noch mal –: In den meisten Fällen gibt es die Bescheinigung, und der Eintrag wird geändert. Oder: In begründeten Ausnahmefällen, die tatsächlich Härtefälle sind, genügt die eidesstattliche Versicherung.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich festhalten: Es ist ein guter Kompromiss. Den Geschlechtseintrag ins Geburtenregister brauchen wir. Es ist die einzige rechtlich valide Bestimmung, auf der eine Vielzahl von Regelungen und Ansprüchen basiert in vielen Bereichen unserer Gesetzgebung. Er muss glaubhaft sein, und er muss ernsthaft vorgenommen werden. Aber zugleich müssen wir die ohnehin spezielle und oft belastende Lebenssituation intersexueller Menschen in angemessener Weise berücksichtigen. Das tun wir hiermit, und deshalb ist auch dieser Punkt eine gute Lösung.
Ich möchte noch einen Kritikpunkt, einen Satz erwähnen, der hier angesprochen worden ist: Es würden ja nicht alle intersexuellen Menschen berücksichtigt. – Und es ist richtig: Es gibt Varianten der Geschlechtsidentität, die unabhängig von einer Variante der Geschlechtsentwicklung bestehen. Sie werden von diesem Gesetz nicht abgedeckt. Aber auch für diese Menschen muss eine Regelung gefunden werden. Dies kann das alte Transsexuellengesetz nicht leisten, und deshalb werden wir es reformieren.
Wir werden den zweiten Schritt –