Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit gut einem Jahr diskutieren wir im Rahmen der #MeToo-Debatte über Sexismus. Es geht um Grenzen, Respekt und Würde. Es geht auch darum, dass wir Frauen selbst über unseren Körper bestimmen und entscheiden. Ich stehe hier als junge Frau vor Ihnen, und glauben Sie mir: Wir können selbst über uns, unser Leben und vor allem unseren Körper bestimmen,
insbesondere auch in der sensiblen Frage einer Schwangerschaft. Was wir aber dazu brauchen, ist die Möglichkeit, uns sachlich, neutral zu informieren: Wo kann medizinisch kompetent ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden? Darum geht es. Wenn ich als Frau vor der Entscheidung stehe, ein Kind zu behalten oder nicht, dann ist das höchst emotional und eine absolute Ausnahmesituation. Und ich will nicht, dass Frauen und Ärzte verunsichert werden durch eine unklare Gesetzeslage.
Was ich mir stattdessen in so einer Situation wünsche, sind Unterstützung, Aufklärung, gute Beratung und Begleitung. Genau das müssen wir ermöglichen: schnell, niedrigschwellig und medizinisch kompetent.
Deshalb wollen wir den § 219a abschaffen. Wir dürfen die Frauen nicht länger in dieser Situation alleinlassen und kriminalisieren, auch die Ärzte nicht.
Das Urteil aus Gießen führt uns vor Augen, dass die Gesetzeslage schlichtweg nicht mehr zeitgemäß ist. An uns liegt es nun, die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen, dass Ärzte auf ihren Webseiten die Informationen zur Verfügung stellen können und dass wir Frauen selbstbestimmt und frei entscheiden können. Im bestehenden System geht das nicht. Es mangelt an Transparenz. Es mangelt an aktuellen Listen mit den Einrichtungen, die solche Eingriffe vornehmen, und es mangelt an Ärzten. In meiner Heimatregion Niederbayern gibt es genau einen einzigen Arzt. Dieser ist 70 Jahre alt und eigentlich schon längst im Ruhestand. Der Nächste ist 120 Kilometer weit weg. Das, meine Damen und Herren, darf nicht der Normalzustand sein.
Worauf ich aber in dieser Sache ausdrücklich hinweisen möchte und was ich auch klarstellen möchte, weil es so gerne von verschiedenen Parteien vermischt wird – das war auch in der öffentlichen Anhörung zu erkennen –: Wir sprechen eindeutig nur über den § 219a und nur darüber und nicht über § 218 ff.
Der dort gefundene Kompromiss ist das Ergebnis von langen gesellschaftlichen Diskussionen. Er bleibt davon unberührt. Genauso wenig sprechen wir von unangemessener Werbung. Sie ist und bleibt verboten, und das ist auch gut so, meine Damen und Herren.
Wir sprechen heute über die Zukunft von § 219a. Seit Februar liegen dazu mehrere Gesetzentwürfe vor. Die Bundesregierung hat uns versprochen, dass es schnell einen Vorschlag geben wird. Ewig ist nichts passiert. Kurz vor knapp gestern Abend die vermeintlich große Einigung! Und nun werden wir wieder vertröstet. Werden Sie endlich mal konkret! Wir brauchen Klarheit, und zwar jetzt!