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71. Sitzung
Donnerstag, 13. Dezember 201819. Wahlperiode, 71. Sitzung§ 219a StGB unverzüglich streichen – Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zulassen
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Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich würde es begrüßen, wenn wir bei diesem sehr emotionalen Thema im Sinne der Ärztinnen und Ärzte und der betroffenen Frauen eine große Mehrheit hier im Parlament finden würden.

Jetzt aber wünsche ich Ihnen allen erholsame Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Danke schön.

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

Wir kommen zum Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 19/6425 mit dem Titel „§ 219a StGB unverzüglich streichen – Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zulassen“. Die Fraktion der FDP wünscht Abstimmung in der Sache. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD wünschen Überweisung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.

Wir stimmen nach ständiger Übung zuerst über den Antrag auf Ausschussüberweisung ab. Ich frage deshalb: Wer stimmt für die beantragte Ausschussüberweisung? –

Zurufevon der AfD und der FDP

Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Keine. Damit ist die Überweisung mit den Stimmen von CDU/CSU- und SPD-Fraktion gegen die Stimmen der anderen Fraktionen des Hauses so beschlossen.

Beifallbei der CDU/CSU und der SPD

Damit stimmen wir heute über den Antrag auf Drucksache 19/6425 nicht in der Sache ab. Damit entfällt auch die von der Fraktion der AfD beantragte namentliche Abstimmung.

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