Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegin Dröge, es ist auch in unserem Parlament langsam Weihnachtsfrieden eingekehrt. Ich hatte eigentlich gehofft, dass wir heute eine Debatte führen, in der wir sicherlich nicht übereinkommen, wohl aber bei den Fakten bleiben. Allerdings dadurch, dass Sie in dieser Debatte noch einmal versuchen, dermaßen viele Dinge in einen Topf zu werfen, entsteht kein guter Glühwein für die Weihnachtszeit. Das, was Sie uns angeboten haben, ist einfach untrinkbar gewesen.
Dass Sie gerade jetzt, wo es darum geht, Weihnachtsgeschenke zu kaufen, zu organisieren und zu basteln, noch einmal richtig auf die Tränendrüse gedrückt haben, wird der Sache sicher nicht gerecht. Sie wissen doch ganz genau, dass die Investitionsschutzabkommen, über die wir reden, nicht dazu da sind, die Dinge zu regeln, die Sie gerne möchten,
sondern dass man andere Vertragswerke gestalten muss, in denen man die Einhaltung der Menschenrechte und der Bestimmungen zu den Arbeitsbedingungen vor Ort regeln kann.
Ich komme zu den Investitionsschutzabkommen zurück. Um es noch einmal ganz klar und deutlich zu sagen: Der Erfinder dieser Investitionsschutzabkommen ist im Prinzip Deutschland selbst gewesen. In den 50er- und 60er-Jahren war es notwendig, deutschen Unternehmen Investitionen in vielen Teilen der Welt zu ermöglichen. Um in vielen Teilen der Welt Investitionen zu tätigen, sind diese Investitionsschutzabkommen zustande gekommen.
Man muss ganz klar sagen, dass es gerade für kleine und mittlere Unternehmen wichtig ist, dass ihre Investitionen in unsicheren Ländern vor nicht rechtsstaatlichen Angriffen geschützt werden. Sie wissen ganz genau, dass das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit nicht überall auf der Welt genauso gilt wie in unserem Land. Schon bei TTIP gab es heftige Diskussion über die internationalen Investitionsschutzgerichte. Ich denke, Sie haben schon einen großen Erfolg erzielt. Bei der Diskussion über TTIP und CETA haben wir die europäische Ebene dazu veranlasst, neu darüber nachzudenken. Insofern können Sie sich selbst auf die Schulter klopfen und sagen: Wir haben etwas erreicht.
Der neue multinationale Investitionsgerichtshof, den die Europäische Union auf die Beine stellen will, ist ein sehr ambitioniertes Vorhaben; das muss man klar sagen. Durch diesen Gerichtshof sollen letztendlich auch die insgesamt rund 3 200 geltenden Investitionsschutzabkommen – davon sind 1 400 von EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen worden – Schritt für Schritt abgelöst werden, um sie auf das europäische Level zu heben.
Ich finde es fortschrittlich, dass Sie einen Investitionsgerichtshof zumindest nicht grundsätzlich infrage stellen, wie man in Ihrem Antrag lesen kann. Das ist ein großer Fortschritt. Aber man muss sagen: Ihre Methode, den Unternehmen alles immer von oben aufzudrücken, immer die Unternehmer in ein schlechtes Licht zu rücken und so zu tun, dass sie die Menschenrechte und die lokalen Regelungen zu den Arbeitsbedingungen nicht einhielten, ist aus meiner Sicht falsch.
Gerade deutsche Unternehmen sind in der Welt hoch anerkannt, gerade weil sie es anders machen, weil sie für Ausbildung sorgen, weil sie in ihren Unternehmen in allen Teilen der Welt Standards haben, die unseren Vorstellungen entsprechen. Insofern halte ich, halten wir diese Methode, den Unternehmen alles von oben aufzudrücken, für falsch.